Zu den Mehrkosten zur Errichtung der Lärmschutzwand sind nach wie vor viele Fragen offen. Daher haben sich die SPD-Fraktionsvorsitzende Beate Pliete, Heinrich Wiengarten und Wolfgang Kaiser schriftlich an Bürgermeister Klimpel gewandt. Hier die Anfrage im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Klimpel,
im BVA am 14.11.2017 hat Baudezernentin Frau Brachthäuser den Ausschuss für Bau und Verkehr sowie die Öffentlichkeit zu den Mehrkosten der Lärmschutzwand im Baugebiet Im Grünen Winkel informiert und den damit verbundenen Beitrag der Stadt Haltern am See in Höhe von 400.000 € erläutert.
Ursprünglich waren Kosten in Höhe von maximal 380.000 € für die Errichtung der Lärmschutzwand durch die Verwaltung veranschlagt worden. Inzwischen ist bekannt, dass 780.000 € für den Bau etatisiert wurden. Die Kostensteigerung sei durch eine im Rahmen der Planung nicht bekannte, aber von der für die B 58 zuständigen Behörde, Landesbetrieb Straßen.NRW, im Jahr 2015 geforderte besondere Sicherungsmaßnahme verursacht worden.
Zu diesem Zeitpunkt waren die städtebaulichen Verträge mit den Grundstückseigentümern bereits abgeschlossen.
Wie bereits in der Ausschusssitzung mitgeteilt, ist die SPD-Fraktion irritiert, dass diese extrem große Kostensteigerung nicht zu einer umgehenden Information des Rates geführt hat, sondern erst unsere Nachfrage zu einer Mitteilung der Verwaltung führte. Darüber hinaus bitten wir Sie um Klärung, ob man nicht auf Grundlage der in der 2. Offenlage durch den Landesbetrieb Straßen.NRW gemachten Anregung nicht doch von den besonderen Bedingungen Kenntnis haben musste.
Mit den Vorlagen vom 17.05.2011 Drucks.-Nr. : 11/078, 06.08.2012 Drucks.-Nr.: 12/101 und 09.11.2012 Drucks. Nr.: 12/143 ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt bzw. sind dessen Ergebnisse in der 1. und 2. Öffentliche Auslegung dargestellt worden.
In der Offenlage hat der Landesbetrieb Straßen NRW seine Stellungnahme u.a. zur Lärmschutzwand abgegeben:
Zitat: Ebenfalls seien u. a. die Fragestellungen zum Abstand der LSW zur B 58 mit Ausweisung der Grundstücksgrenzen, zum Nachweis einer eigenständigen Versickerung, zur Gestaltung der Wand, zur Baudurchführung und Unterhaltung, zu den Nachweisen zur Standsicherheit sowie zu den Nachweisen zum Anprall nach den Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen abzuklären (Schutzplanke gefährliches Bauteil / Anprallkante).
Sollte im Rahmen dieser Prüfung eine höherwertige Schutzplanke erforderlich werden, seien sämtliche Kosten einschließlich der Ablöse für den Unterhaltungsmehraufwand von der Stadt Haltern am See zu tragen und der RNL Ruhr zu erstatten.
Diese Anregung hätte nach unserer Auffassung unmissverständlich zu einer weiterführenden Untersuchung/Planung führen müssen. Im Rahmen der Bauleitplanung wären dann die tatsächlichen Kosten für die Errichtung der Lärmschutzwand ermittelt worden.
Warum ist die Anregung des Landesbetriebes Straßen.NRW durch Halterns Verwaltung ausschließlich „zur Kenntnis“ genommen worden? Wäre der Anregung gefolgt worden, hätte ein immenser finanzieller Mehraufwand für die Stadt vermieden werden können.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sie wissen als erster Bürger der Stadt besser als jeder andere um die finanzielle Situation Halterns. Gibt es daher für das Vorgehen der Verwaltung in Bezug auf die Lärmschutzwand eine plausible Erklärung?
Wir bitten um Beantwortung unserer Fragen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 23.11.2017.