Dop­pelt so teu­er wie geplant! Lärmschutzwand

Zu den Mehr­kos­ten zur Errich­tung der Lärm­schutz­wand sind nach wie vor vie­le Fra­gen offen. Daher haben sich die SPD-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Bea­te Plie­te, Hein­rich Wien­gar­ten und Wolf­gang Kai­ser schrift­lich an Bür­ger­meis­ter Klim­pel gewandt. Hier die Anfra­ge im Wortlaut:

Sehr geehr­ter Herr Bür­ger­meis­ter Klimpel,

im BVA am 14.11.2017 hat Bau­de­zer­nen­tin Frau Bracht­häu­ser den Aus­schuss für Bau und Ver­kehr sowie die Öffent­lich­keit zu den Mehr­kos­ten der Lärm­schutz­wand im Bau­ge­biet Im Grü­nen Win­kel infor­miert und den damit ver­bun­de­nen Bei­trag der Stadt Hal­tern am See in Höhe von 400.000 € erläutert.

Ursprüng­lich waren Kos­ten in Höhe von maxi­mal 380.000 € für die Errich­tung der Lärm­schutz­wand durch die Ver­wal­tung ver­an­schlagt wor­den. Inzwi­schen ist bekannt, dass 780.000 €  für den Bau eta­ti­siert wur­den. Die Kos­ten­stei­ge­rung sei durch eine im Rah­men der Pla­nung nicht bekann­te, aber von der für die B 58 zustän­di­gen Behör­de, Lan­des­be­trieb Straßen.NRW, im Jahr 2015 gefor­der­te beson­de­re Siche­rungs­maß­nah­me ver­ur­sacht worden.

Zu die­sem Zeit­punkt waren die städ­te­bau­li­chen Ver­trä­ge mit den Grund­stücks­ei­gen­tü­mern bereits abgeschlossen.

Wie bereits in der Aus­schuss­sit­zung mit­ge­teilt, ist die SPD-Frak­ti­on irri­tiert, dass die­se extrem gro­ße Kos­ten­stei­ge­rung nicht zu einer umge­hen­den Infor­ma­ti­on des Rates geführt hat, son­dern erst unse­re Nach­fra­ge zu einer Mit­tei­lung der Ver­wal­tung führ­te. Dar­über hin­aus bit­ten wir Sie um Klä­rung, ob man nicht auf Grund­la­ge der in der 2. Offen­la­ge durch den Lan­des­be­trieb Straßen.NRW gemach­ten Anre­gung nicht doch von den beson­de­ren Bedin­gun­gen Kennt­nis haben musste.

Mit den Vor­la­gen vom 17.05.2011 Drucks.-Nr. : 11/078, 06.08.2012 Drucks.-Nr.: 12/101 und 09.11.2012 Drucks. Nr.: 12/143 ist die öffent­li­che Aus­le­gung des Bebau­ungs­pla­nes erfolgt bzw. sind des­sen Ergeb­nis­se in der 1. und 2. Öffent­li­che Aus­le­gung dar­ge­stellt worden.

In der Offen­la­ge hat der Lan­des­be­trieb Stra­ßen NRW sei­ne Stel­lung­nah­me u.a. zur Lärm­schutz­wand abgegeben:

Zitat: Eben­falls sei­en u. a. die Fra­ge­stel­lun­gen zum Abstand der LSW zur B 58 mit Aus­wei­sung der Grund­stücks­gren­zen, zum Nach­weis einer eigen­stän­di­gen Ver­si­cke­rung, zur Gestal­tung der Wand, zur Bau­durch­füh­rung und Unter­hal­tung, zu den Nach­wei­sen zur Stand­si­cher­heit sowie zu den Nach­wei­sen zum Anprall nach den Richt­li­ni­en für pas­si­ve Schutz­ein­rich­tun­gen abzu­klä­ren (Schutz­plan­ke gefähr­li­ches Bau­teil / Anprallkante).

Soll­te im Rah­men die­ser Prü­fung eine höher­wer­ti­ge Schutz­plan­ke erfor­der­lich wer­den, sei­en sämt­li­che Kos­ten ein­schließ­lich der Ablö­se für den Unter­hal­tungs­mehr­auf­wand von der Stadt Hal­tern am See zu tra­gen und der RNL Ruhr zu erstatten.

 Die­se Anre­gung hät­te nach unse­rer Auf­fas­sung unmiss­ver­ständ­lich zu einer wei­ter­füh­ren­den Untersuchung/Planung füh­ren müs­sen. Im Rah­men der Bau­leit­pla­nung wären dann die tat­säch­li­chen Kos­ten für die Errich­tung der Lärm­schutz­wand ermit­telt worden.

War­um ist die Anre­gung des Lan­des­be­trie­bes Straßen.NRW durch Hal­terns Ver­wal­tung aus­schließ­lich „zur Kennt­nis“ genom­men wor­den? Wäre der Anre­gung gefolgt wor­den, hät­te ein immenser finan­zi­el­ler Mehr­auf­wand für die Stadt ver­mie­den wer­den können.

Sehr geehr­ter Herr Bür­ger­meis­ter, Sie wis­sen als ers­ter Bür­ger der Stadt bes­ser als jeder ande­re um die finan­zi­el­le Situa­ti­on Hal­terns. Gibt es daher für das Vor­ge­hen der Ver­wal­tung in Bezug auf die Lärm­schutz­wand eine plau­si­ble Erklärung?

Wir bit­ten um Beant­wor­tung unse­rer Fra­gen im Aus­schuss für Stadt­ent­wick­lung und Umwelt am 23.11.2017.

 

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