Die SPD-Fraktion beantragt im Rat der Stadt, die Möglichkeit zur Einrichtung eines Eigenbetriebes „Kommunales Bauland“ zum Ankauf und zur Entwicklung von Flächen auf dem Stadtgebiet, um die Ansiedlung von Gewerbe sowie die Verfügbarkeit zur Wohnbebauung zu verbessern, in jedweder Hinsicht wirtschaftlich wie juristisch zu prüfen. Erforderliche Gutachten werden durch unabhängige Dritte erbracht. Ein Katalog des verfügbaren städtischen Flächenpotentials wird erstellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit öffentlicher Förderung zur o.g. Zielerreichung durch das Land NRW, die KfW und den Bund zu prüfen.
Die Stadt nimmt künftig an der Wertschöpfung durch Baureifmachung von Flächen, in denen eine tatsächliche Wertsteigerung eintritt, in Höhe von 25 % des erzielten Erlöses teil. Die Erträge verbleiben im Eigenbetrieb und werden zum Ankauf oder zur Entwicklung von Flächen eingesetzt.
Rat und Verwaltung der Stadt Haltern am See fordern den RVR auf, die restriktive Flächenpolitik für die an das Münsterland grenzenden Kommunen im Geltungsbereich des RVR zu Gunsten einer nachhaltigen und dennoch dem Bedarf orientierten Flächennutzung zu ändern. Die derzeit bestehende Benachteiligung Halterns im Vergleich zu Gemeinden und Städten im Kreis Coesfeld ist nicht länger akzeptabel.
Erforderliche Finanzmittel werden im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Eine nachhaltige Stadtentwicklung erfordert mit Blick auf die kommenden Generationen einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Dennoch ist die Frage nach Wohnflächen und Gewerbeflächen in Haltern am See ungebrochen groß. Städtisches Ziel muss daher eine zukunftsbeständige, ökologische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung und die Einsparung von Flächen sein.
Bezahlbares und angemessenes Wohnen in einem guten und nachbarschaftlichen Umfeld gehört zu den Grundbedürfnissen aller Menschen. Gute Wohnverhältnisse sind dabei wesentliche Voraussetzungen für sozialen Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wird jedoch den freien Märkten ohne ein Korrektiv der öffentlichen Hand die Stadtentwicklung überlassen, rückt das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, in weite Ferne.
Eine angemessene Wohnraumversorgung benötigt zuerst bezahlbares Wohnbauland. Der Baulandmarkt ist und bleibt dem Wohnungsmarkt vorgelagert. Knappes und damit teures Bauland verteuert das Wohnen, erschwert die Wohneigentumsbildung und führt zu Bodenspekulationen. Ein ausreichendes und auch verfügbares Baulandangebot ist der Schlüssel zu einer quantitativ und qualitativ ausgewogenen Wohnraumversorgung. Das Baulandangebot ist dabei in einem erheblichen Maße durch die kommunale Boden– und Liegenschaftspolitik präjudiziert. Mit anderen Worten: Hohe Wohnkosten sind letztendlich politisch legitimiert, wenn Kommunen nicht strategisch eine konsequente, nachhaltige Baulandpolitik verfolgen können.
Die aktuellen hohen Immobilienpreise sind nicht im Sinne einer verantwortungsvollen und gerechten Politik des Rates und der Verwaltung. Jungen Familien, Alleinstehenden, Seniorinnen und Senioren mit kleinen Renten muss auch weiterhin das Wohnen in unserer Stadt möglich sein.
Auch der Deutsche Städtetag formuliert in seinem Arbeitspapier „Strategisches Flächenmanagement und Bodenwirtschaft“ (Stand Februar 2014) das Ziel, dass an die Stelle der noch immer weit verbreiteten klassischen „passiven“ Angebotsplanung zunehmend eine „aktive“ bedarfsorientierte strategische Steuerung tritt. Er fordert weiterhin, dass im Sinne einer sozialgerechten Bodennutzung die von zusätzlich geschaffenem Baurecht begünstigten Eigentümer an den ursächlich dadurch ausgelösten Kosten und Lasten angemessen zu beteiligen sind. Er stellt außerdem fest, dass langfristige Ziele der Stadtentwicklung nur durch eine aktive An– und Verkaufspolitik flexibel umgesetzt werden können.
Kommunale Liegenschaftspolitik wird somit Teil der kommunalen Daseinsvorsorge in Haltern am See.