Kom­mu­na­le Daseins­vor­sor­ge: Initia­ti­ve für mehr städ­ti­sches Bauland

Die SPD-Frak­ti­on bean­tragt im Rat der Stadt, die Mög­lich­keit zur Ein­rich­tung eines Eigen­be­trie­bes „Kom­mu­na­les Bau­land“ zum Ankauf und zur Ent­wick­lung von Flä­chen auf dem Stadt­ge­biet, um die Ansied­lung von Gewer­be sowie die Ver­füg­bar­keit zur Wohn­be­bau­ung zu ver­bes­sern, in jed­we­der Hin­sicht wirt­schaft­lich wie juris­tisch zu prü­fen. Erfor­der­li­che Gut­ach­ten wer­den durch unab­hän­gi­ge Drit­te erbracht. Ein Kata­log des ver­füg­ba­ren städ­ti­schen Flä­chen­po­ten­ti­als wird erstellt.

Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Mög­lich­keit öffent­li­cher För­de­rung zur o.g.  Ziel­er­rei­chung durch das Land NRW, die KfW und den Bund zu prüfen.

Die Stadt nimmt künf­tig an der Wert­schöp­fung durch Bau­reif­ma­chung von Flä­chen, in denen  eine tat­säch­li­che Wert­stei­ge­rung ein­tritt, in Höhe von 25 % des erziel­ten Erlö­ses teil. Die Erträ­ge ver­blei­ben im Eigen­be­trieb und wer­den zum Ankauf oder zur Ent­wick­lung von Flä­chen eingesetzt.

Rat und Ver­wal­tung der Stadt Hal­tern am See for­dern den RVR auf, die restrik­ti­ve Flä­chen­po­li­tik für die an das Müns­ter­land gren­zen­den Kom­mu­nen im Gel­tungs­be­reich des RVR zu Guns­ten einer nach­hal­ti­gen und den­noch dem Bedarf ori­en­tier­ten Flä­chen­nut­zung zu ändern. Die der­zeit bestehen­de Benach­tei­li­gung Hal­terns im Ver­gleich zu Gemein­den und Städ­ten im Kreis Coes­feld ist nicht län­ger akzeptabel.

Erfor­der­li­che Finanz­mit­tel wer­den im lau­fen­den Haus­halts­jahr zur Ver­fü­gung gestellt.

Begrün­dung:

Eine nach­hal­ti­ge Stadt­ent­wick­lung erfor­dert mit Blick auf die kom­men­den Genera­tio­nen einen spar­sa­men Umgang mit Grund und Boden. Den­noch ist die Fra­ge nach Wohn­flä­chen und Gewer­be­flä­chen in Hal­tern am See unge­bro­chen groß. Städ­ti­sches Ziel muss daher eine zukunfts­be­stän­di­ge, öko­lo­gi­sche, wirt­schaft­li­che und sozia­le Ent­wick­lung und die Ein­spa­rung von Flä­chen sein.

Bezahl­ba­res und ange­mes­se­nes Woh­nen in einem  guten  und  nach­bar­schaft­li­chen  Umfeld  gehört  zu  den  Grund­be­dürf­nis­sen  aller  Men­schen.  Gute  Wohn­ver­hält­nis­se  sind  dabei  wesent­li­che  Vor­aus­set­zun­gen für  sozia­len  Frie­den  und  gesell­schaft­li­chen  Zusam­men­halt. Wird jedoch den frei­en Märk­ten ohne ein Kor­rek­tiv der öffent­li­chen Hand die Stadt­ent­wick­lung über­las­sen, rückt das Ziel, bezahl­ba­ren Wohn­raum zu schaf­fen, in wei­te Ferne.

Eine  ange­mes­se­ne  Wohn­raum­ver­sor­gung  benö­tigt zuerst bezahl­ba­res  Wohn­bau­land. Der Bau­land­markt ist und bleibt dem Woh­nungs­markt  vor­ge­la­gert.  Knap­pes  und  damit  teu­res  Bau­land  ver­teu­ert  das  Woh­nen,  erschwert  die  Wohn­ei­gen­tums­bil­dung  und  führt  zu  Boden­spe­ku­la­tio­nen.  Ein  aus­rei­chen­des und auch  ver­füg­ba­res  Bau­land­an­ge­bot  ist  der  Schlüs­sel  zu  einer  quan­ti­ta­tiv  und  qua­li­ta­tiv  aus­ge­wo­ge­nen  Wohn­raum­ver­sor­gung.  Das  Bau­land­an­ge­bot  ist  dabei  in  einem  erheb­li­chen  Maße  durch  die  kom­mu­na­le  Boden–  und  Lie­gen­schafts­po­li­tik  prä­ju­di­ziert.  Mit  ande­ren Wor­ten:  Hohe  Wohn­kos­ten sind letzt­end­lich poli­tisch legi­ti­miert,  wenn  Kom­mu­nen  nicht  stra­te­gisch eine kon­se­quen­te, nach­hal­ti­ge Bau­land­po­li­tik ver­fol­gen können.

Die aktu­el­len hohen  Immo­bi­li­en­prei­se sind nicht im Sin­ne einer ver­ant­wor­tungs­vol­len und gerech­ten Poli­tik des Rates und der Ver­wal­tung. Jun­gen Fami­li­en, Allein­ste­hen­den, Senio­rin­nen und Senio­ren mit klei­nen Ren­ten muss auch wei­ter­hin das Woh­nen in unse­rer Stadt mög­lich sein.

Auch der Deut­sche  Städ­te­tag  for­mu­liert  in  sei­nem  Arbeits­pa­pier  „Stra­te­gi­sches  Flä­chen­ma­nage­ment  und  Boden­wirt­schaft“  (Stand  Febru­ar 2014) das Ziel, dass an die Stel­le der noch  immer  weit  ver­brei­te­ten  klas­si­schen  „pas­si­ven“  Ange­bots­pla­nung  zuneh­mend  eine „akti­ve“ bedarfs­ori­en­tier­te stra­te­gi­sche Steue­rung tritt.  Er  for­dert  wei­ter­hin,  dass  im  Sin­ne  einer  sozi­al­ge­rech­ten  Boden­nut­zung  die  von  zusätz­lich  geschaf­fe­nem  Bau­recht  begüns­tig­ten Eigen­tü­mer an den ursäch­lich dadurch aus­ge­lös­ten Kos­ten und Las­ten ange­mes­sen zu  betei­li­gen  sind. Er  stellt  außer­dem  fest,  dass  lang­fris­ti­ge  Zie­le  der  Stadt­ent­wick­lung  nur durch  eine  akti­ve  An–  und  Ver­kaufs­po­li­tik  fle­xi­bel umge­setzt wer­den können.

Kom­mu­na­le Lie­gen­schafts­po­li­tik wird somit Teil der kom­mu­na­len Daseins­vor­sor­ge in Hal­tern am See.

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