Tiny­Houses — auch für unse­re Stadt?

In Zukunft wird immer weni­ger Flä­che zur Neu­be­bau­ung auch in unse­rer Stadt zur Ver­fü­gung ste­hen. Vie­le Kom­mu­nen set­zen auf Nach­ver­dich­tung und die Auf­sto­ckung bestehen­der Gebäu­de zwecks Schaf­fung neu­er Wohn­räu­me. Aus Ame­ri­ka kom­mend brei­tet sich der­weil ein ganz neu­er Wohn­trend über den Glo­bus aus das Leben in Tiny­Houses mobi­len aber dau­er­haft bewohn­ba­ren Eigen­hei­men im Kleinst­for­mat. Rats­frau Ant­je Bücker fin­det, auch in unse­rer Stadt soll­te die­se Idee Platz haben.

Bei Tiny­House-Sied­lun­gen han­delt es s ich um urba­ne Gebie­te mit einer bun­ten Mischung aus Stu­den­ten, Aka­de­mi­kern, Paa­ren, Fami­li­en und Ein­zel­per­so­nen aus allen Bevöl­ke­rungs­schich­ten, die sich u. a. Gedan­ken um ihren öko­lo­gi­schen Fuß­ab­druck machen und bereit sind, Bedürf­nis­se dau­er­haft zurück zu schrauben. 

Statt der übli­chen, meist hoch­prei­si­gen Neu­bau­woh­nun­gen könn­ten so auch in unse­rer Stadt güns­ti­ge Eigen­heim­pro­jek­te ent­ste­hen. Ange­sichts des Wohn­raum- und Flä­chen­man­gels sowie immer wei­ter stei­gen­der Mie­ten und Immo­bi­li­en­prei­se sind die Mini­be­hau­sun­gen begehrt. 

Auch in vie­len NRW-Städ­ten gibt es mitt­ler­wei­le zahl­rei­che Tiny­House-Initia­ti­ven und Vereine.

Es besteht ein deut­li­cher Unter­schied zu Mobil­häu­sern und Feri­en­un­ter­künf­ten auf Cam­ping­plät­zen. Wer ein Tiny­House als Dau­er­wohn­sitz nut­zen möch­te, benö­tigt Bau­grund und eine Bau­ge­neh­mi­gung und muss laut deut­schem Städ­te- und Gemein­de­bund Sta­tik und Brand­schutz­ord­nun­gen ein­hal­ten. Neben der Ver- und Ent­sor­gung von Wasser/Abwasser, Gas, Strom und Inter­net müs­sen die Grund­stü­cke an das Wege- und Stra­ßen­netz ange­schlos­sen sein. Die ein­zel­nen Flä­chen kön­nen mit 50 bis 200 m²recht klein gehal­ten werden. 

Die SPD-Frak­ti­on bean­tragt daher, die Prü­fung in zwei Schrit­ten,  auf wel­chen Flä­chen im Stadt­ge­biet Tiny­House-Sied­lun­gen und Bebau­un­gen ent­ste­hen könn­ten 1. die dies­be­züg­li­che Unter­su­chung von städ­ti­schen Flä­chen even­tu­ell auch von Frei­flä­chen sowie Bau­lü­cken und Brach­flä­chen, die für den kon­ven­tio­nel­len Woh­nungs­bau nicht in Betracht kom­men. 2. Die Benen­nung von Kri­te­ri­en für das Auf­stel­len auf pri­va­ten Grund­stü­cken, ins­be­son­de­re der pla­nungs- und bau­ord­nungs­recht­li­chen Voraussetzungen.

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