In Zukunft wird immer weniger Fläche zur Neubebauung auch in unserer Stadt zur Verfügung stehen. Viele Kommunen setzen auf Nachverdichtung und die Aufstockung bestehender Gebäude zwecks Schaffung neuer Wohnräume. Aus Amerika kommend breitet sich derweil ein ganz neuer Wohntrend über den Globus aus das Leben in TinyHouses mobilen aber dauerhaft bewohnbaren Eigenheimen im Kleinstformat. Ratsfrau Antje Bücker findet, auch in unserer Stadt sollte diese Idee Platz haben.
Bei TinyHouse-Siedlungen handelt es s ich um urbane Gebiete mit einer bunten Mischung aus Studenten, Akademikern, Paaren, Familien und Einzelpersonen aus allen Bevölkerungsschichten, die sich u. a. Gedanken um ihren ökologischen Fußabdruck machen und bereit sind, Bedürfnisse dauerhaft zurück zu schrauben.
Statt der üblichen, meist hochpreisigen Neubauwohnungen könnten so auch in unserer Stadt günstige Eigenheimprojekte entstehen. Angesichts des Wohnraum- und Flächenmangels sowie immer weiter steigender Mieten und Immobilienpreise sind die Minibehausungen begehrt.
Auch in vielen NRW-Städten gibt es mittlerweile zahlreiche TinyHouse-Initiativen und Vereine.
Es besteht ein deutlicher Unterschied zu Mobilhäusern und Ferienunterkünften auf Campingplätzen. Wer ein TinyHouse als Dauerwohnsitz nutzen möchte, benötigt Baugrund und eine Baugenehmigung und muss laut deutschem Städte- und Gemeindebund Statik und Brandschutzordnungen einhalten. Neben der Ver- und Entsorgung von Wasser/Abwasser, Gas, Strom und Internet müssen die Grundstücke an das Wege- und Straßennetz angeschlossen sein. Die einzelnen Flächen können mit 50 bis 200 m²recht klein gehalten werden.
Die SPD-Fraktion beantragt daher, die Prüfung in zwei Schritten, auf welchen Flächen im Stadtgebiet TinyHouse-Siedlungen und Bebauungen entstehen könnten 1. die diesbezügliche Untersuchung von städtischen Flächen eventuell auch von Freiflächen sowie Baulücken und Brachflächen, die für den konventionellen Wohnungsbau nicht in Betracht kommen. 2. Die Benennung von Kriterien für das Aufstellen auf privaten Grundstücken, insbesondere der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen.