SPD-Fraktionsvorsitzende Beate Pliete stellt für ihre Fraktion den Antrag, dass die Stadt Haltern am See die Zurückstellung des Antrages beim Kreis Recklinghausen bezüglich der Zulässigkeit der Vorhaben zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen (WEA) vom Typ VESTAS V150‑5.6 mit 166,00 m NH und einen Rotordurchmesser von 150m, Außenbereich Gemarkung Haltern-Kirchspiel, Flur 74, Flurstück 143 (WEA 1) und 104 (WEA 2), nach BauGB § 15 Abs 3 beantragt.
Die besonderen Umstände erfordern, die maximale Aussetzung von einem Jahr bei der Baugenehmigungsbehörde zu beantragen.
Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Ratssitzung am 23.03.2017 einstimmig den Beschluss zur Einrichtung von Windvorrangzonen gefasst. Von der Windvorrangzonenplanung unberührt bleiben bereits genehmigte WEA, die zu jenem Zeitpunkt einen rechtsgültigen Vorbescheid vorweisen konnten.
Bei den nunmehr beantragten Anlagen ändern sich im Vergleich zum Vorbescheid sowohl Betreiber als auch Typ, Höhe und Standort. Abgesichert sind durch einen Vorbescheid vier „kleinere“ Anlagen. Die nunmehr beantragten und durch öffentliche Auslage vorgestellten WEA entsprechen nicht den Vorgaben der Vorbescheide und sind daher durch diese nicht rechtlich abgesichert.
Durch eine mögliche Errichtung der WEA ist zu befürchten, dass die städtische Durchführung der Planung der Einrichtung von Windvorrangzonen unmöglich bzw. wesentlich erschwert wird. Auf Grund dieses Sachverhaltes ist die Zurückstellung der Baugesuche nachvollziehbar und gerechtfertigt.