SPD-Antrag zur Katzenschutzverordnung

Zur Umset­zung der Kat­zen­schutz­ver­ord­nung des Krei­ses Reck­ling­hau­sen stel­len wir fol­gen­den Antrag und bit­ten dar­um, die­sen in der Tages­ord­nung der nächst­mög­li­chen Rats­sit­zung zu berück­sich­ti­gen:
Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, einen Akti­ons­plan zur Umset­zung der „Ord­nungs­be­hörd­li­che
Ver­ord­nung zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen im Gebiet des Krei­ses Reck­ling­hau­sen“
aus­zu­ar­bei­ten.

Ins­be­son­de­re wer­den im Akti­ons­plan Rege­lun­gen zur Auf­fin­dung, optio­na­ler
Kas­tra­ti­on und Ver­wah­rung in Hal­tern am See sowie der Auf­wands­de­ckung getroffen.

Begrün­dung
Am 1. Juli ist die „Ord­nungs­be­hörd­li­che Ver­ord­nung zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen im Gebiet
des Krei­ses Reck­ling­hau­sen“, kurz Kat­zen­schutz­ver­ord­nung, in Kraft getre­ten. Hier­in wer­den die
Kenn­zeich­nungs- und Regis­trie­rungs­pflicht (§ 3), ein Aus­lauf­ver­bot (§ 4) sowie Maß­nah­men
gegen­über auf­ge­grif­fe­nen Kat­zen (§ 5) gere­gelt.
Auch in unse­rer schö­nen See­stadt als kreis­an­ge­hö­ri­ger Stadt greift die­se Ver­ord­nung. In den
letz­ten Jah­ren kommt es ver­mehrt zu öffent­li­chen Berich­ten über auf­ge­fun­de­ne Kat­zen und die
damit ver­bun­de­ne Pro­ble­ma­tik der Unterbringung. 

Ein ehren­amt­lich betrie­be­ner
Kat­zen­gna­den­hof hat jüngst auf Grund der hohen Belas­tung erst auf­ge­ge­ben.
Streu­ner­kat­zen­or­ga­ni­sa­tio­nen aus den Nach­bar­städ­ten kla­gen über den „Zulauf“ aus Hal­tern am
See man­gels eige­ner Anlauf­stel­le und Koope­ra­ti­on der Stadtverwaltung.

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