Zur Umsetzung der Katzenschutzverordnung des Kreises Recklinghausen stellen wir folgenden Antrag und bitten darum, diesen in der Tagesordnung der nächstmöglichen Ratssitzung zu berücksichtigen:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Aktionsplan zur Umsetzung der „Ordnungsbehördliche
Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Recklinghausen“
auszuarbeiten.
Insbesondere werden im Aktionsplan Regelungen zur Auffindung, optionaler
Kastration und Verwahrung in Haltern am See sowie der Aufwandsdeckung getroffen.
Begründung
Am 1. Juli ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet
des Kreises Recklinghausen“, kurz Katzenschutzverordnung, in Kraft getreten. Hierin werden die
Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht (§ 3), ein Auslaufverbot (§ 4) sowie Maßnahmen
gegenüber aufgegriffenen Katzen (§ 5) geregelt.
Auch in unserer schönen Seestadt als kreisangehöriger Stadt greift diese Verordnung. In den
letzten Jahren kommt es vermehrt zu öffentlichen Berichten über aufgefundene Katzen und die
damit verbundene Problematik der Unterbringung.
Ein ehrenamtlich betriebener
Katzengnadenhof hat jüngst auf Grund der hohen Belastung erst aufgegeben.
Streunerkatzenorganisationen aus den Nachbarstädten klagen über den „Zulauf“ aus Haltern am
See mangels eigener Anlaufstelle und Kooperation der Stadtverwaltung.