Unse­re Erklä­rung zur Pro­to­koll — Unter­brin­gung von Flüchtlingen

Die SPD-Frak­ti­on hat gegen den Beschluss­ent­wurf „Unter­brin­gung von Flücht­lin­gen“ gestimmt.

Eine Rats­ent­schei­dung für oder gegen eine Zen­tra­le Unter­kunft des Lan­des kann nach unse­rer Auf­fas­sung von Demo­kra­tie, Trans­pa­renz und Teil­ha­be allen­falls am Ende eines Dia­logs in der Bür­ger­schaft ste­hen, aber kei­nes­wegs am Anfang eines Dialogprozesses.

Wir tref­fen mit unse­rer Ent­schei­dung dabei kei­ne inhalt­li­che Ent­schei­dung, doch auf Grund der von der Stadt­spit­ze und den ande­ren Frak­tio­nen gewähl­ten Vor­ge­hens­wei­se bleibt uns kei­ne ande­re Wahl als den vor­lie­gen­den Beschluss­ent­wurf abzulehnen.

Selbst die zustän­di­ge Minis­te­rin des Lan­des NRW, Jose­fi­ne Paul (Grü­ne), erklärt in der heu­ti­gen Aus­ga­be der WAZ: „ Wir kön­nen nur dort Unter­künf­te errich­ten, wo wir das gemein­sam mit den Kom­mu­nen machen, weil Unter­künf­te immer in Kom­mu­nen sind. … Das Land tra­ge die Ver­ant­wor­tung, aber die Akzep­tanz steht und fällt ganz maß­geb­lich mit der Koope­ra­ti­on mit den Kom­mu­nen und der Kom­mu­ni­ka­ti­on vor Ort.“

Auch deu­tet die Minis­te­rin an, dass künf­tig klei­ne­re zen­tra­le Ein­rich­tun­gen des Lan­des mög­lich sein sol­len. Die Ver­ant­wor­tung – ins­be­son­de­re auch zur Über­nah­me der Kos­ten – liegt bei Land und Bund.

Die Bür­ge­rin­nen dür­fen nicht durch eine bereits gefass­te Ent­schei­dung des Rates erfah­ren, dass eine Zen­tra­le Unter­kunft des Lan­des für bis zu 500 Men­schen am Lipp­spie­ker errich­tet wer­den soll.
Für die SPD-Frak­ti­on steht fest, die Rats­ent­schei­dung kann nicht ohne Betei­li­gung der Stadt­ge­sell­schaft statt­fin­den. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die­ser Stadt müs­sen in ange­mes­se­ner Wei­se – z. B. durch die Pres­se, durch Bürger*innenversammlungen, durch die Infor­ma­ti­ons­ka­nä­le der Stadt – über den Sach­ver­halt infor­miert wer­den. Kauf­mann­schaft, Kir­chen, Ver­ei­ne und Ver­bän­de müs­sen Stel­lung bezie­hen kön­nen. Dabei müs­sen alle Vor- und Nach­tei­le auf den Tisch.
Eine Ent­schei­dung des Rates darf allen­falls nach der Betei­li­gung der Stadt­ge­sell­schaft getrof­fen werden.

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