Die SPD-Fraktion hat gegen den Beschlussentwurf „Unterbringung von Flüchtlingen“ gestimmt.
Eine Ratsentscheidung für oder gegen eine Zentrale Unterkunft des Landes kann nach unserer Auffassung von Demokratie, Transparenz und Teilhabe allenfalls am Ende eines Dialogs in der Bürgerschaft stehen, aber keineswegs am Anfang eines Dialogprozesses.
Wir treffen mit unserer Entscheidung dabei keine inhaltliche Entscheidung, doch auf Grund der von der Stadtspitze und den anderen Fraktionen gewählten Vorgehensweise bleibt uns keine andere Wahl als den vorliegenden Beschlussentwurf abzulehnen.
Selbst die zuständige Ministerin des Landes NRW, Josefine Paul (Grüne), erklärt in der heutigen Ausgabe der WAZ: „ Wir können nur dort Unterkünfte errichten, wo wir das gemeinsam mit den Kommunen machen, weil Unterkünfte immer in Kommunen sind. … Das Land trage die Verantwortung, aber die Akzeptanz steht und fällt ganz maßgeblich mit der Kooperation mit den Kommunen und der Kommunikation vor Ort.“
Auch deutet die Ministerin an, dass künftig kleinere zentrale Einrichtungen des Landes möglich sein sollen. Die Verantwortung – insbesondere auch zur Übernahme der Kosten – liegt bei Land und Bund.
Die Bürgerinnen dürfen nicht durch eine bereits gefasste Entscheidung des Rates erfahren, dass eine Zentrale Unterkunft des Landes für bis zu 500 Menschen am Lippspieker errichtet werden soll.
Für die SPD-Fraktion steht fest, die Ratsentscheidung kann nicht ohne Beteiligung der Stadtgesellschaft stattfinden. Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt müssen in angemessener Weise – z. B. durch die Presse, durch Bürger*innenversammlungen, durch die Informationskanäle der Stadt – über den Sachverhalt informiert werden. Kaufmannschaft, Kirchen, Vereine und Verbände müssen Stellung beziehen können. Dabei müssen alle Vor- und Nachteile auf den Tisch.
Eine Entscheidung des Rates darf allenfalls nach der Beteiligung der Stadtgesellschaft getroffen werden.