1.) Die Verwaltung wird zur Prüfung und Erarbeitung von Vorschlägen gebeten, inwiefern ein kommunaler Ordnungsdienst nach dem Vorbild der Stadt Oer Erkenschwick eingerichtet werden kann.
2.) Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein interkommunaler Ordnungsdienst in interkommunaler Zusammenarbeit betrieben werden kann.
WARUM?
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) trägt u.a. durch Präsenz, Information sowie durch die Umsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur Stärkung des Sicherheitsempfindens in Haltern am See bei.
Neben der Ermittlung von Sachverhalten im Ordnungswidrigkeitenbereich, der Präsenz auf Halterns Straßen, Wegen, Plätzen sowie der Anwendung von klassischen ordnungsbehördlichen Mitteln (z. B. Identitätsfeststellungen, Buß- und Verwarngelderhebung, mündlichen Verwarnungen, Platzverweise, etc.) ist das gesamte Aufgabenspektrum des KOD die Erweiterung und Institutionalisierung der bisher geübten Praxis der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei.
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen im öffentlichen Raum in unserer Stadt wie zum Beispiel Vandalismusschäden an Spielplätzen oder an den Graffities bei „Der See schlägt Wellen“. Weitere Beispiele sind erst jüngst auf der Bürgerversammlung am 24.10.2023 geäußert worden. Viele Festivitäten in unserer Stadt führen zu hohen Gastzahlen – an den Seen wie in der Innenstadt und den Ortsteilen – häufig mit erhöhten Müllaufkommen im öffentlichen Räum. Wir freuen uns über Umzüge wie z. B. beim 1. Mai – aber wir fragen uns, ob die Umsetzung der ordnungsbehördlichen Maßnahmen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht auch wegen mangelnder eigener Befugnisse überfordern. Zum Schutze der Mitarbeitenden ist ein kommunaler Ordnungsdienst besser geeignet, diese ordnungsbehördlichen Maßnahmen umzusetzen.
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