Trans­pa­renz- Nein Dan­ke? CDU und Grü­ne leh­nen Public Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Kodex ab

Rats­herr Arnold Hues­mann recher­chier­te umfang­reich und stell­te fest: “Trans­pa­renz und Betei­li­gung kön­nen nicht nur auf frei­wil­li­gen Ver­ein­ba­run­gen beru­hen, son­dern kön­nen mit Hil­fe des Public Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Kode­xes (PCGK) hand­fest und für die Bür­ge­rIn­nen nach­voll­zieh­bar ver­ein­bart wer­den. Die SPD-Frak­ti­on stell­te dafür Ende 2014 einen ent­spre­chen­den Ratsantrag.

In der Vor­la­ge 15/114 nimmt die Ver­wal­tung Stel­lung zum Antrag der SPD. Fazit ist eine Ableh­nung des Antrags der SPD.
Sinn des PCGK ist es, die­sen auf öffent­li­che Unter­neh­men oder Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen anzu­wen­den, unab­hän­gig vom Bestand der Gemein­de­ord­nung NRW oder des Trans­pa­renz­ge­set­zes NRW. Da das Eck­punk­te­pa­pier des Deut­schen Städ­te­ta­ges von 2009 stammt, ist es ver­wun­der­lich, dass die­ser Kodex bei der Ver­bin­dung mit der Gel­sen­was­ser AG im Jah­re 2014 nicht berück­sich­tigt wor­den ist. Es wird auf ver­schie­de­ne Rege­lun­gen im Zusam­men­hang mit die­ser Ver­bin­dung ver­wie­sen, die in bestimm­ten Punk­ten durch die Anwen­dung von PCGK sub­sum­miert wor­den wäre.
Im Inter­net­auf­tritt der Stadt­wer­ke ist zwar etwas von Geschäfts­phi­lo­so­phie zu lesen, aber die wirt­schaft­li­chen Zie­le und Ergeb­nis­se blei­ben für den Betrach­ter ver­bor­gen, eben­so die Inten­tio­nen der Stadt Hal­tern am See. Mit PCGK kann hier für mehr Trans­pa­renz und Offen­heit gesorgt werden.
In der Geschäfts­ord­nung für den Auf­sichts­rat ist im §7 Nr. 2 die Bera­tung von per­sön­li­chen Ange­le­gen­hei­ten gere­gelt. Die­se Situa­ti­on dürf­te im Auf­sichts­rat eigent­lich nicht auf­tre­ten bei für den Rat der Stadt Hal­tern am See ver­träg­li­cher Ent­sen­dung. Im PCGK sind die Anfor­de­run­gen an die Mit­glie­der expli­zit gere­gelt, so dass Inter­es­sen­kol­li­sio­nen aus­ge­schlos­sen sind. Für den Auf­sichts­rat der Stadt­spar­kas­se sind im Spar­kas­sen­ge­setz ja auch Rege­lun­gen für die per­sön­li­che Unab­hän­gig­keit und die Qua­li­fi­ka­ti­ons­an­for­de­run­gen getrof­fen wor­den. Es ist eigent­lich unver­ständ­lich, war­um die Stadt Hal­tern am See die Rege­lun­gen des PCGK nicht nut­zen will, um die Stadt­wer­ke auch nach außen hin nicht nur gut, son­dern bes­tens auf­ge­stellt zu prä­sen­tie­ren und ihr Enga­ge­ment für den Bür­ger nach­voll­zieh­bar dar­zu­le­gen. Wenn vie­le Bundes‑, Lan­des- und Kom­mu­nal­be­trie­be die Rege­lun­gen des PCGK anwen­den, wird es nicht nur Unver­stand sein. Auch ein Deut­scher Städ­te­tag wird die­se Rege­lun­gen nicht als Jux ver­stan­den haben. Ist Hal­tern am See klü­ger als die­je­ni­gen, die die­se Rege­lun­gen auf­ge­stellt haben oder die­se anwenden?

Arno-Huesmann-2014-neu

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