Ratsherr Arnold Huesmann recherchierte umfangreich und stellte fest: “Transparenz und Beteiligung können nicht nur auf freiwilligen Vereinbarungen beruhen, sondern können mit Hilfe des Public Corporate Governance Kodexes (PCGK) handfest und für die BürgerInnen nachvollziehbar vereinbart werden. Die SPD-Fraktion stellte dafür Ende 2014 einen entsprechenden Ratsantrag.
In der Vorlage 15/114 nimmt die Verwaltung Stellung zum Antrag der SPD. Fazit ist eine Ablehnung des Antrags der SPD.
Sinn des PCGK ist es, diesen auf öffentliche Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen anzuwenden, unabhängig vom Bestand der Gemeindeordnung NRW oder des Transparenzgesetzes NRW. Da das Eckpunktepapier des Deutschen Städtetages von 2009 stammt, ist es verwunderlich, dass dieser Kodex bei der Verbindung mit der Gelsenwasser AG im Jahre 2014 nicht berücksichtigt worden ist. Es wird auf verschiedene Regelungen im Zusammenhang mit dieser Verbindung verwiesen, die in bestimmten Punkten durch die Anwendung von PCGK subsummiert worden wäre.
Im Internetauftritt der Stadtwerke ist zwar etwas von Geschäftsphilosophie zu lesen, aber die wirtschaftlichen Ziele und Ergebnisse bleiben für den Betrachter verborgen, ebenso die Intentionen der Stadt Haltern am See. Mit PCGK kann hier für mehr Transparenz und Offenheit gesorgt werden.
In der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist im §7 Nr. 2 die Beratung von persönlichen Angelegenheiten geregelt. Diese Situation dürfte im Aufsichtsrat eigentlich nicht auftreten bei für den Rat der Stadt Haltern am See verträglicher Entsendung. Im PCGK sind die Anforderungen an die Mitglieder explizit geregelt, so dass Interessenkollisionen ausgeschlossen sind. Für den Aufsichtsrat der Stadtsparkasse sind im Sparkassengesetz ja auch Regelungen für die persönliche Unabhängigkeit und die Qualifikationsanforderungen getroffen worden. Es ist eigentlich unverständlich, warum die Stadt Haltern am See die Regelungen des PCGK nicht nutzen will, um die Stadtwerke auch nach außen hin nicht nur gut, sondern bestens aufgestellt zu präsentieren und ihr Engagement für den Bürger nachvollziehbar darzulegen. Wenn viele Bundes‑, Landes- und Kommunalbetriebe die Regelungen des PCGK anwenden, wird es nicht nur Unverstand sein. Auch ein Deutscher Städtetag wird diese Regelungen nicht als Jux verstanden haben. Ist Haltern am See klüger als diejenigen, die diese Regelungen aufgestellt haben oder diese anwenden?