“Rat und Bürgermeister folgen dem Antrag von SPD, FDP und WGH”, berichtet Fraktionsvorsitzende Beate Pliete aus der Ratssitzung am 29.10.2015, “so dass die Stadt nun fristgerecht eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das OVG einlegen wird.”
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte aus verschiedenen Gründen die Unzulässigkeit der Teilflächennutzungspläne Windvorrangzonen erklärt und eine Revision ausgeschlossen. SPD, FDP und WGH zweifelten diese Entscheidung an und beantragten eine Prüfung dieser Entscheidung.
Dies hatte Bürgermeister Klimpel zunächst nicht vorgesehen und lediglich einen Beschluss über neue Beratungen nach Erstellung des neuen Gebietsentwicklungsplanes durch den RVR vorgesehen. Nach weiteren Beratungen kam es nun zur Kehrtwende.
“Wir sind nicht gegen Windenergie”, erklärt Fraktionsvorsitzende Beate Pliete “aber wir wollen das Heft des Handels in unserer Hand wissen. Durch diesen Beschluss eröffnen wir eine neue Chance, die wir nicht ungenutzt lassen wollen. Windenergie gehört in unsere Zeit — eine angemessene Zahl an Windrädern wird zwar das Stadtbild verändern, aber damit können wir umgehen.”