Durch einen Antrag von SPD- und WGH-Fraktion befasste sich der Rat der Stadt Haltern am See in der letzten Woche erneut intensiv mit dem Thema “Windvorrangzonen”. Bedingt durch den Urlaub des Bürgermeisters wurde die notwendige Sondersitzung erst nach den Osterferien durchgeführt.
Beiden antragstellenden Fraktionen ist es wichtig, die Planungshoheit der Stadt Haltern auf Grundlage des Baugesetzbuches (§ 35 Abs 3) zu sichern und diese nicht durch zwischenzeitlich beantragte und noch zu errichtende WEA zu konterkarieren. Dass diese sogenannte Planfeststellung rechtlich möglich ist, hat ein erfahrener Fachanwalt bestätigt.
Verwaltung und CDU, Grüne und FDP haben in der Ratssitzung eine andere Rechtsauffassung vertreten. Möglicherweise spielen die Interessen Dritter bei dieser Rechtsauffassung keine unwesentliche Rolle.
SPD und WGH haben ihre Position in der Ratssitzung inclusive Abstimmung mit starken Argumenten vertreten.
Windvorrangzonen schützen vor Verspargelung. Schnellstmöglich sind die Voraussetzungen zur Umsetzung zu schaffen.
So bleibt zu fragen, warum die Halterner Verwaltung seit der Vorstellung der Potentialflächenanalyse im Juli 2016 keine essentiellen Maßnahmenschritte eingeleitet hat?
Angeblich fehle die Regionalplanung durch den RVR… Aber warum schafft dann unsere Nachbarstadt Dorsten, die unter den gleichen Vorzeichen planen muss, die Offenlage der Windvorrangzonenplanung im März/April 2017?
Viele unbeantwortete Fragen oder doch nur Investorenschutz in Haltern am See?
Beigefügt der Redebeitrag unserer Fraktionsvorsitzenden Beate Pliete zur Begründung des Antrages “Zurückstellung von Baugesuchen”.
Antrag Zurückstellung von Baugesuchen 03042017 (1)