Antrag zur Anwendung und Umsetzung des Public Corporate Governance Kodex
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Haltern am See beantragt, den Public Corporate Governance Kodex (PCGK, sinngemäß: “Grundsätze zur guten Führung öffentlicher Unternehmen”) für die städtischen Unternehmen anzuwenden und umzusetzen.
Begründung:
Im Unterschied zu üblichen Corporate-Governance-Regeln der Privatwirtschaft geht es bei einem PCGK insbesondere darum, den öffentlichen Zweck der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand zu berücksichtigen und zu den wirtschaftlichen Zielen in Beziehung zu setzen. Daher bedarf es eines Regelwerks, das Standards guter Unternehmensführung mit Anforderungen und Erwartungen an die Unternehmensorgane festlegt. Diese Aufgabe kommt dem PCGK zu.
Im Kodex der Stadt Düsseldorf wird der Zweck zum Beispiel wie folgt definiert:
- einen Standard für das Zusammenwirken aller Beteiligten (Rat der Stadt, Stadtverwaltung und Beteiligungsunternehmen) festlegen und definieren,
- eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und ‑überwachung bei den Beteiligungsunternehmen, die sich an öffentlichen Gemeinwohlbelangen und dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens orientiert, sicherstellen,
- die Unternehmenstransparenz verbessern und durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Stadtverwaltung und Politik erhöhen.
Der Deutsche Städtetag hat Eckpunkte für die Umsetzung formuliert (Beschluss v. 12.05.09). Danach setzt PCGK Maßstäbe guter Beteiligungssteuerung und Unternehmensführung.
Bei der Besetzung des Aufsichtsrates wird dem Grundsatz der angemessenen Berücksichtigung beider Geschlechter gefolgt.
Der PCGK wird im Bund, im Land NRW und in vielen Kommunen (z.B. MS, DU, BI, SG, E, WES, GE, D, Arnsberg) bereits angewendet.
Dem Antrag sind als Muster der “Düsseldorfer Kodex” sowie das Eckpunktepapier des Städtetages beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate Pliete gez. Arnold Huesmann
Fraktionsvorsitzende Ratsmitglied