SPD ent­schie­den gegen die Schlie­ßung der geburts­hilf­li­chen Abtei­lung des Sixtus-Krankenhaus

Son­der­sit­zung des Rates gefor­dert! Hier der Reso­lu­ti­ons­text im Wortlaut

Sehr geehr­ter Herr Bürgermeister,

auf Grund des Beschlus­ses des Auf­sichts­ra­tes der KKRN vom 24.04.2018, die geburts­hilf­li­che Abtei­lung des St. Six­tus Kran­ken­hau­ses zum 30.06.2018 (Quel­le HZ online 25.04.2018) zu schlie­ßen, bit­ten wir um eine zeit­na­he Son­der­sit­zung des Rates zum Beschluss der fol­gen­den Resolution:

Der Rat der Stadt Hal­tern am See setzt mit die­ser Reso­lu­ti­on ein kla­res Zei­chen gegen die Schlie­ßung der Fach­ab­tei­lung für Geburts­hil­fe im St. Six­tus Krankenhaus

Dazu füh­ren wir fol­gen­de Grün­de an:

  1. Die geplan­te Schlie­ßung der Fach­ab­tei­lung führt zu einer wei­te­ren Ver­schlech­te­rung der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung im Raum Hal­tern am See sowie der angren­zen­den Städ­te wie z. B. Dül­men. Auf­grund der zen­tra­len Lage und der damit ver­bun­de­nen guten Erreich­bar­keit des Hal­ter­ner Kran­ken­hau­ses muss die Fach­ab­tei­lung erhal­ten blei­ben. Frau­en, die kurz vor Geburt eines Kin­des ste­hen, soll­ten das Recht einer orts­na­hen medi­zin­zi­schen Ver­sor­gung haben.
  2. Die Fami­li­en­freund­lich­keit der Stadt Hal­tern am See fällt mit einer ent­spre­chen­den Infra­struk­tur. Neben vie­len ande­ren Ange­bo­ten zählt dazu auch die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung von der Geburt bis zum Lebens­en­de in unse­rem Kran­ken­haus. Eine medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, die auf rein betriebs­wirt­schaft­li­chen Zah­len beruht, wird der beson­de­ren Situa­ti­on im länd­li­chen Raum nicht gerecht.
  3. Der Kran­ken­haus­plan 2015 des Lan­des NRW ent­hält kei­ne Fest­le­gun­gen für ein­zel­ne Kran­ken­häu­ser. Viel­mehr wird in den Vor­be­mer­kun­gen zum Kran­ken­haus­plan 2015 ausgeführt:

Zitat­an­fang „Aus die­sem Grund ist die Fort­set­zung des inten­si­ven Dia­lo­ges ins­be­son­de­re mit der Kran­ken­haus­ge­sell­schaft, den Ärz­te­or­ga­ni­sa­tio­nen und den Kran­ken­kas­sen­ver­bän­den unter Ein­be­zie­hung des Pati­en­ten­be­auf­trag­ten zwin­gend erfor­der­lich. Nur so kön­nen not­wen­di­ge Ver­än­de­run­gen früh­zei­tig erkannt und wei­ter­hin gemein­sam dar­an gear­bei­tet wer­den, das Sys­tem zukunfts­fest zu hal­ten. Obers­tes Ziel ist ein Gesund­heits­sys­tem, das kon­se­quent dar­an aus­ge­rich­tet ist, was Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten tat­säch­lich brau­chen.“ – Zitatende

Wir for­dern, dass die­ser Dia­log geführt wird, bevor Ent­schei­dun­gen fallen.

  1. Die Mit­ar­bei­te­rIn­nen der Abtei­lung brau­chen einen ver­läss­li­chen Part­ner als Arbeit­ge­ber. Die­se Ver­läss­lich­keit ist durch die­sen Beschluss fahr­läs­sig ver­lo­ren gegangen.

Begrün­dung:

In den letz­ten Jah­ren ist durch Koope­ra­ti­on der Häu­ser im Rah­men der KKRN jedes Kran­ken­haus für sich genom­men auf sei­ne Wirt­schaft­lich­keit geprüft wor­den. Den Aus­sa­gen der Ver­gan­gen­heit fol­gend war die geburts­hilf­li­che Abtei­lung des St. Six­tus Kran­ken­haus sowohl wirt­schaft­lich tra­gend als auch gesell­schaft­lich mehr als akzep­tiert. Die Gebur­ten­zah­len waren ste­tig anstei­gend. Umso unver­ständ­li­cher ist der Beschluss des Auf­sichts­ra­tes der KKRN vom 24.04.2018, der die Schlie­ßung einer gut geführ­ten Abtei­lung zur Fol­ge haben soll. Mit aller Ent­schie­den­heit weh­ren wir uns als Rat der Stadt Hal­tern am See gegen die­se Schlie­ßung.  Die Bedeu­tung der Abtei­lung für die Exis­tenz des Kran­ken­hau­ses wird unse­res Erach­tens völ­lig unterschätzt.

Dass der Auf­sichts­rat der KKRN Beschlüs­se die­ser Trag­wei­te fasst, die­se inner­halb von weni­gen Wochen umzu­set­zen droht, gefähr­det das bis­her gute Mit­ein­an­der vor Ort. Die­ser Beschluss ist ein Affront für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Hal­tern am See.

 

 

 

 

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