Alle Fak­ten müs­sen auf den Tisch!

Zur Pla­nung der Stadt­wer­ke Hal­tern eine Flä­chen­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft zu grün­den, hat Vor­sit­zen­de Bea­te Plie­te im Namen der Frak­ti­on im Haupt- und Finanz­aus­schuss am 19.06.2018 unten ste­hen­de Stel­lung­nah­me abgegeben:

§ 41 der Gemein­de­ord­nung besagt unter Absatz l)

Der Rat der Gemein­de ist für alle Ange­le­gen­hei­ten der Gemein­de­ver­wal­tung zustän­dig, soweit die­ses Gesetz nichts ande­res bestimmt. Die Ent­schei­dung über fol­gen­de Ange­le­gen­hei­ten kann der Rat nicht übertragen:

die Errich­tung, Über­nah­me, Erwei­te­rung, Ein­schrän­kung und Auf­lö­sung von Anstal­ten des öffent­li­chen Rechts gemäß § 114 a, öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen und Eigen­be­trie­ben, die Bil­dung oder Auf­lö­sung eines gemein­sa­men Kom­mu­nal­un­ter­neh­mens gemäß § 27 Abs. 1 bis 3 und 6 des Geset­zes über kom­mu­na­le Gemein­schafts­ar­beit, die Ände­rung der Unter­neh­mens­sat­zung eines gemein­sa­men Kom­mu­nal­un­ter­neh­mens sowie der Aus­tritt aus einem gemein­sa­men Kom­mu­nal­un­ter­neh­men, die erst­ma­li­ge unmit­tel­ba­re oder mit­tel­ba­re Betei­li­gung sowie die Erhö­hung einer unmit­tel­ba­ren oder mit­tel­ba­ren Betei­li­gung an einer Gesell­schaft oder ande­ren Ver­ei­ni­gun­gen in pri­va­ter Rechts­form, den Erwerb eines Geschäfts­an­teils an einer ein­ge­tra­ge­nen Kreditgenossenschaft.

Sehr geehr­te Damen und Herren,

wir beschlie­ßen hier kei­ne Klei­nig­keit, kei­ne For­ma­lie, son­dern die Grün­dung einer Flä­chen­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft durch die städ­ti­sche Toch­ter „Stadt­wer­ke Hal­tern am See“. Die Auf­ga­be die­ses Gre­mi­ums ist somit, einen für die Öffent­lich­keit nach­voll­zieh­ba­ren Beschluss zu fas­sen. In der Auf­fas­sung der SPD-Frak­ti­on muss die Ent­schei­dungs­fin­dung nicht nur „nach­voll­zieh­bar“ sein, sie muss plau­si­bel und über­prüf­bar sein. Die­se Mög­lich­keit wur­de dem Aus­schuss für Stadt­ent­wick­lung und Umwelt durch den Geschäfts­füh­rer der Stadt­wer­ke, Cars­ten Schier, wie auch dem Vor­sit­zen­den des Aus­schus­ses, Man­fred Ernst, ver­wei­gert. Gre­mi­en­mit­glie­der des Auf­sichts­ra­tes der Stadt­wer­ke wur­den sogar auf­ge­for­dert, ihrer Ver­schwie­gen­heits­ver­pflich­tung nicht nachzukommen.

Wir kön­nen daher nur unse­re gro­ße Befrem­dung an die­ser Stel­le zum Aus­druck brin­gen und hof­fen, dass der Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­de der Stadt­wer­ke, Bür­ger­meis­ter Bodo Klim­pel, sei­ner Infor­ma­ti­ons­pflicht gegen­über Rat und Aus­schüs­sen umfas­send nach­kom­men wird. Für die SPD-Frak­ti­on gibt es aktu­ell kei­ne aus­rei­chen­de Ent­schei­dungs­grund­la­ge, um der Vor­la­ge 18/068 zustim­men zu können.

Gleich­zei­tig lehnt die Stadt­ver­wal­tung eine wei­te­re Bear­bei­tung des Antra­ges der SPD-Frak­ti­on „Kom­mu­na­les Bau­land“ mit der Vor­la­ge 18/069 ab. In die­sem Antrag hat die SPD-Frak­ti­on die wirt­schaft­li­che und juris­ti­sche Prü­fung z. B. eines Eigen­be­trie­bes zum Ankauf und zur Ent­wick­lung von Flä­chen auf dem Stadt­ge­biet, um die Ansied­lung von Gewer­be sowie die Ver­füg­bar­keit für die Wohn­be­bau­ung, gefor­dert. Lei­der fehlt auch hier eine nach­voll­zieh­ba­re schrift­li­che Begrün­dung, die zur Ableh­nung geführt hat. Laut dem Lei­ter der Wirt­schafts­be­trie­be Chris­ti­an Hoven­jür­gen (STEAU am 14.06.2018), gebe es die Aus­sa­ge eines Steu­er­fach­man­nes, der von der Grün­dung eines Eigen­be­trie­bes abra­te. War­um, sehr geehr­te Damen und Her­ren, wer­den die Fak­ten, die zu die­ser Ableh­nung unse­res Antra­ges führ­ten, nicht aus­führ­lich und nach­voll­zieh­bar für alle geschildert?

Par­tei­über­grei­fend for­dern wir alle mehr bezahl­ba­ren Wohn­raum in unse­rer Stadt. War­um wer­den hier leicht­fer­tig mög­li­che Instru­men­te zur Errei­chung die­ses wich­ti­gen Ziels aus der Hand gege­ben? War­um ist es so schwie­rig für Stadt­wer­ke und Stadt­spit­ze mit der hier not­wen­di­gen Trans­pa­renz die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu infor­mie­ren? Nie­mand will Ihnen hier Geheim­nis­krä­me­rei aus altru­is­ti­scher Moti­va­ti­on unter­stel­len. Aber die zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen sind aus Sicht mei­ner Frak­ti­on nicht aus­rei­chend. Daher wer­den wir uns bei der Vor­la­ge 18/068 der Stim­me ent­hal­ten und den Beschluss­ent­wurf zur Vor­la­ge 18/069 ablehnen.

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