Anfra­ge der SPD Frak­ti­on zum Kindeswohl

Sehr geehr­ter Herr Bürgermeister,

seit dem 01.01.2012 besteht im Kin­der- und Jugend­hil­fe­ge­setz die gesetz­li­che Grund­la­ge für Jugend­äm­ter, mit Trä­gern der frei­en Kin­der- und Jugend­hil­fe, z. B. Ver­ei­nen und Ver­bän­den, Ver­ein­ba­run­gen zum Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen vor Kin­des­wohl­ge­fähr­dung und sexua­li­sier­ter Gewalt tref­fen zu müssen.

Obwohl die Anzahl der ange­zeig­ten Fäl­le von Straf­ta­ten gegen die sexu­el­le Selbst­be­stim­mung unter Gewalt­an­wen­dung oder Aus­nut­zen eines Abhän­gig­keits­ver­hält­nis­ses in den letz­ten Jah­ren sank, ist davon aus­zu­ge­hen, dass vie­le Über­grif­fe sexua­li­sier­ter Gewalt unent­deckt blei­ben und somit in der Kri­mi­nal­sta­tis­tik nicht auf­tau­chen. Vor allem bei sexu­el­lem Miss­brauch an Kin­dern und Jugend­li­chen schwei­gen die­se oft aus Angst oder Schuld­ge­füh­len. Die emo­tio­na­le, sozia­le oder finan­zi­el­le Abhän­gig­keit der Betrof­fe­nen in nahen fami­liä­ren oder insti­tu­tio­nel­len Kon­tak­ten wird von Tätern gezielt ausgenutzt.

Zum Schutz der Kin­der und Jugend­li­chen ist so zum Bei­spiel ein Hand­lungs­leit­fa­den für (Sport-) Ver­ei­ne, „Schwei­gen schützt die Fal­schen“ zur Umset­zung her­aus­ge­ge­ben worden.

Bit­te tei­len Sie uns in der nächs­ten Sit­zung des AGS am 11.09.2014 einen aktu­el­len Sach­stand zur Umset­zung in Hal­tern am See mit. Falls dies auf Grund der Nähe des Sit­zungs­ter­mins nicht mehr mög­lich sein soll­te, bit­ten wir um schrift­li­che Beant­wor­tung im Pro­to­koll der­sel­ben Sitzung.

Mit freund­li­chen Grüßen

Gez. Anne Feldmann

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