Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
seit dem 01.01.2012 besteht im Kinder- und Jugendhilfegesetz die gesetzliche Grundlage für Jugendämter, mit Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe, z. B. Vereinen und Verbänden, Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt treffen zu müssen.
Obwohl die Anzahl der angezeigten Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses in den letzten Jahren sank, ist davon auszugehen, dass viele Übergriffe sexualisierter Gewalt unentdeckt bleiben und somit in der Kriminalstatistik nicht auftauchen. Vor allem bei sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen schweigen diese oft aus Angst oder Schuldgefühlen. Die emotionale, soziale oder finanzielle Abhängigkeit der Betroffenen in nahen familiären oder institutionellen Kontakten wird von Tätern gezielt ausgenutzt.
Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ist so zum Beispiel ein Handlungsleitfaden für (Sport-) Vereine, „Schweigen schützt die Falschen“ zur Umsetzung herausgegeben worden.
Bitte teilen Sie uns in der nächsten Sitzung des AGS am 11.09.2014 einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung in Haltern am See mit. Falls dies auf Grund der Nähe des Sitzungstermins nicht mehr möglich sein sollte, bitten wir um schriftliche Beantwortung im Protokoll derselben Sitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Anne Feldmann