Bür­ger­meis­ter setzt Rats­be­schluss nicht um!

In der Rats­sit­zung vom 06. Juli 2017 hat der Rat der Stadt Hal­tern am See ein­stim­mig den Auf­stel­lungs­be­schluss gem § 2 Abs. 1 des Bau­ge­setz­bu­ches zur Auf­stel­lung eines sach­li­chen Teil­flä­chen­nut­zungs­pla­nes zur Aus­wei­sung von Kon­zen­tra­ti­ons­zo­nen für Wind­ener­gie­an­la­gen gefasst. Lei­der müs­sen wir bis heu­te, mehr als ein Jahr nach dem Rats­be­schluss, fest­stel­len, dass die Umset­zung noch nicht begon­nen wurde.Daher wand­ten sich jetzt unse­re Frak­ti­ons­spit­ze mit Bea­te Plie­te und Wolf­gang Kai­ser in einem Schrei­ben an Bür­ger­meis­ter Bodo Klim­pel und hak­ten nach:
Was sind die Grün­de für das Nicht­han­deln der Ver­wal­tung? Wel­che kon­kre­ten Umset­zungs­schrit­te sind in den nächs­ten drei Mona­ten geplant? Wie vie­le Anla­gen sind zur­zeit auf Hal­ter­ner Stadt­ge­biet geplant? Wann wur­den die­se beantragt?
Der Kreis wird als Geneh­mi­gungs­be­hör­de die Stadt Hal­tern am See am Ver­fah­ren betei­li­gen. Wel­che Stel­lung­nah­me wird die Stadt­ver­wal­tung abgeben?
In der Ver­gan­gen­heit hat die Stadt­ver­wal­tung im Hin­blick auf die Teil­flä­chen­nut­zungs­pla­nung auf die beab­sich­tig­ten Ände­run­gen der Lan­des- bzw. Regio­nal­pla­nung ver­wie­sen. Doch müs­sen wir an die­ser Stel­le fest­stel­len, dass z. B. der Stadt Dors­ten auch auf Grund­la­ge der zur­zeit rechts­gül­ti­gen Lan­des- und Regio­nal­pla­nun­gen einen ent­spre­chen­den Teil­flä­chen­nut­zungs­plan für das Stadt­ge­biet Dors­ten am 13.06.2018 beschlos­sen hat. „Mit der vor­lie­gen­den Pla­nung will die Stadt Dors­ten von der Mög­lich­keit Gebrauch machen, die Errich­tung von Wind­ener­gie­an­la­gen (WEA) in acht auf das Stadt­ge­biet ver­teil­ten Zonen zu kon­zen­trie­ren und damit gleich­zei­tig den Rest des Stadt­ge­bie­tes von Anla­gen frei zu hal­ten. Damit soll 1 ins­be­son­de­re und unter ande­rem dem berech­tig­ten Schutz­be­dürf­nis von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern Rech­nung getra­gen wer­den.“ (Zitat Vor­la­ge 130/18, Stadt Dorsten)
Die SPD-Frak­ti­on geht davon aus, dass auch das Schutz­be­dürf­nis der Hal­ter­ner Bür­ge­rIn­nen ein eben­so hohes Gut für Bür­ger­meis­ter und Ver­wal­tung ist und daher erwar­ten wir fol­ge­rich­tig, die unver­züg­li­che Umset­zung des Rats­be­schlus­ses vom 06.07.2017.
Inzwi­schen liegt auch ein Schrei­ben aus dem Rat­haus vor. Lei­der bleibt die von Bür­ger­meis­ter Klim­pel mit der Ant­wort beauf­trag­te Tech­ni­sche Dezer­nen­tin Anet­te Bracht­häu­ser dar­in die Ant­wort schul­dig, wel­che Umset­zungs­schrit­te zur Teil­flä­chen­nut­zungs­pla­nung in den nächs­ten drei Mona­ten geplant sind.
Die SPD-Frak­ti­on wird sich daher wei­te­re Schrit­te vor­be­hal­ten, denn letzt­lich ist Bür­ger­meis­ter Klim­pel nach Gemein­de­ord­nung NRW ver­pflich­tet, Rats­be­schlüs­se umzu­set­zen. Mög­li­cher­wei­se müs­sen die Auf­sichts­be­hör­den hier hin­zu­ge­zo­gen werden.
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