Zur Verdeutlichung Halterns Verbundenheit mit den Themen „Bergbau“ als auch „Römerzeit“ beantragt die SPD-Fraktion, Fußgängerampeln an ausgewählten Standorten mit den Motiven „Bergmann“ als auch „Römer“ auszustatten. Die vorgeschlagenen Motive symbolisieren die Verbindung der Stadt Haltern am See zu zwei sehr bedeutsamen und bis heute prägenden historischen Kapiteln der Stadtgeschichte.
Aktuell sind die Halterner Ampelanlagen für das „Stehen bleiben“ in Rot als für „Gehen“ in Grün mit den gängigen Eurosymbolen bestückt.
Als Römerlager Haltern werden mehrere römische Militäranlagen auf dem Gebiet unserer Stadt bezeichnet. Verschiedene Anlagen wurden vermutlich zu Beginn unserer Zeitrechnung unmittelbar nördlich des Flusses Lippe (Lupia) angelegt. Im Zusammenhang mit den Vorgängen um die Varusschlacht wurde er wieder verlassen. Wie die Wissenschaftler heute vermuten, hatten die Anlagen zunächst eine rein militärische Funktion und sicherten die Lippe als Schifffahrtsweg ab. Später gewannen sie auch Bedeutung als Verwaltungszentrum und Handelsplatz. Das LWL-Römermuseum am historisch bedeutsamen Standort an der Weseler Straße ist dafür Zeugnis.
Der Vorsitzende der hiesigen IG BCE-Ortgruppe, Gerd Ribbeheger, hat in Gesprächen mit der SPD-Fraktion deutlich den Wunsch vorgetragen, in unserer Stadt wie auch in anderen Städten des Kreises Recklinghausen, Halterns Verbundenheit mit dem Bergbau durch „Bergmänner“ als Ampelmännchen zu bekunden. Mehrere Schachtanlagen befanden bzw. befinden sich auf unserem Stadtgebiet und viele Bürger unserer Stadt waren im Bergbau tätig. Viele Bergleute kamen zu Beginn des letzten Jahrhunderts der Arbeit wegen in unsere Region und siedelten auch in Haltern. Mit der Schließung der letzten Steinkohlebergwerke in diesem Jahr (2018) geht dieser Industriezweig verloren. Die Tradition der Kumpel soll bleiben.
Wie Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) vor wenigen Wochen klarstallte, dürfen Städte in NRW grundsätzlich „Ampelmännchen“ oder weitere Motive mit lokalem Bezug einführen. Die Kommunen sollten lediglich beachten, „dass es durch die abweichende Gestaltung nicht zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern kommt“.