Stel­lung­nah­me der Frak­ti­on zum Regionalplan

Die SPD-Frak­ti­on schlägt fol­gen­de Ergänzung/Änderung zur Stel­lung­nah­me der Stadt Hal­tern am See zum Regio­nal­plan vor

5.2.1 Wind­ener­gie

Ziel 5.2.1–1 Vor­rang in Wind­ener­gie­be­rei­chen sichern

Nach „Hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re Tei­le des Natur­parks Hohe Mark und die Haard, die nicht bereits mit Natur­schutz- oder Natu­ra 2000 und FFH-Restrik­tio­nen belegt sind.“  wird eingefügt:

Im Regio­nal­plan Ruhr sind in Hal­tern am See-Hul­lern zwei Wind­eig­nungs­be­rei­che ein­ge­tra­gen. Eine Flä­che grenzt zwi­schen Alter Post­weg und B58 direkt an die Gren­ze zu Olfen. Die­se Flä­che leh­nen wir ab. 

In Rich­tung Olfen sind bereits  2 Wind­rä­der direkt an der Gren­ze zu Hul­lern mit einer Höhe von 200m errich­tet wor­den. Auf Olfe­ner Gebiet sind Rich­tung B58 und an der B58 Rich­tung Sep­pen­ra­de  wei­te­re Flä­chen zur Wind­kraft­nut­zung markiert. 

 Eine der­ar­ti­ge Ver­dich­tung stellt für den Orts­teil eine unzu­mut­ba­re Belas­tung dar, da das gan­ze Dorf dann im Schat­ten von Wind­rä­dern ste­hen würde.

Der nächs­te Satz „Die im Regio­nal­plan dar­ge­stell­ten Vor­rang­be­rei­che  sind hin­sicht­lich ihrer Eig­nung ver­tieft zu unter­su­chen oder die Bin­dungs­wir­kung für die Gemein­den ist unter Vor­be­halt zu stel­len.“ wird daher geän­dert in „Die im Regio­nal­plan dar­ge­stell­ten Eig­nungs­be­rei­che wer­den um die oben beschrie­be­ne Flä­che redu­ziert. Die ver­blei­ben­den Berei­che sind hin­sicht­lich ihrer Eig­nung ver­tieft zu unter­su­chen oder die Bin­dungs­wir­kung für die Gemein­den ist unter Vor­be­halt zu stellen.“

https://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/regionalplanung.html

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