Die SPD-Fraktion schlägt folgende Ergänzung/Änderung zur Stellungnahme der Stadt Haltern am See zum Regionalplan vor
5.2.1 Windenergie
Ziel 5.2.1–1 Vorrang in Windenergiebereichen sichern
Nach „Hierzu zählen insbesondere Teile des Naturparks Hohe Mark und die Haard, die nicht bereits mit Naturschutz- oder Natura 2000 und FFH-Restriktionen belegt sind.“ wird eingefügt:
Im Regionalplan Ruhr sind in Haltern am See-Hullern zwei Windeignungsbereiche eingetragen. Eine Fläche grenzt zwischen Alter Postweg und B58 direkt an die Grenze zu Olfen. Diese Fläche lehnen wir ab.
In Richtung Olfen sind bereits 2 Windräder direkt an der Grenze zu Hullern mit einer Höhe von 200m errichtet worden. Auf Olfener Gebiet sind Richtung B58 und an der B58 Richtung Seppenrade weitere Flächen zur Windkraftnutzung markiert.
Eine derartige Verdichtung stellt für den Ortsteil eine unzumutbare Belastung dar, da das ganze Dorf dann im Schatten von Windrädern stehen würde.
Der nächste Satz „Die im Regionalplan dargestellten Vorrangbereiche sind hinsichtlich ihrer Eignung vertieft zu untersuchen oder die Bindungswirkung für die Gemeinden ist unter Vorbehalt zu stellen.“ wird daher geändert in „Die im Regionalplan dargestellten Eignungsbereiche werden um die oben beschriebene Fläche reduziert. Die verbleibenden Bereiche sind hinsichtlich ihrer Eignung vertieft zu untersuchen oder die Bindungswirkung für die Gemeinden ist unter Vorbehalt zu stellen.“
https://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/regionalplanung.html