Auf der B 58/Weseler Straße von der BAB 43 in Richtung Haltern am See/Stadt kommt es immer wieder zu starken und damit gefährlichen Bremsmanövern vor dem sogenannten Starenkasten. Deshalb wandte sich unsere Fraktionsvorsitzende und Bürgermeisterkandidatin Beate Pliete jetzt an den aktuellen Bürgermeister Bodo Klimpel mit der Bitte, hier mit der Bezirksregierung eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h herbeizuführen.
Für die Fahrzeuge aus Richtung Lippramsdorf kommend gilt nach der Autobahnauffahrt Richtung Münster die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, dann für einen kurzen Streckenabschnitt 100km/h, um dann die Geschwindigkeit wieder auf 50 km/h zu reduzieren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist in diesem Bereich wegen der drei Kreuzungsbereiche Saarbrückenstraße, Völklingenstraße, St. Ingbert-Straße sowie der anliegenden Siedlungen Saarsiedlung , Im Winkel und Tumulifeld richtig und es ist auch sinnvoll, die Einhaltung zu kontrollieren.
Die B 58 ist im Abschnitt zwischen der BAB 43 und dem Siedlungsbeginn stark bewaldet und beide Waldabschnitte sind mit Wild besetzt. Regelmäßig kommt es zum Wildwechsel über die B 58 in diesem Bereich, eine besonders gefährliche Situation für den motorisierten Verkehr wie für das Wild. Daher erscheint es notwendig, für den Bereich das Gefahrenzeichen Nr. 142 zu § 42 Abs. 6 StVO (Wildwechsel) aufzustellen.
Hinweisschilder, die vor Wildwechsel warnen, sind dort aufzustellen, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist. Ebenso ist eine Geschwindigkeitsreduzierung von 100 km/h auf 70 km/h im Abschnitt zwischen BAB 43 und dem Beginn der Tempo 50-Zone anzustreben, um zur Reduzierung der gefährlichen Verkehrssituationen beizutragen.
Nach Auskunft der Stadtverwaltung hat man unser Schreiben an den zuständigen Fachbereich der Bezirksregierung Münster weitergeleitet.