Ablehnung der Rückstellung ist doppelte Ohrfeige
Die Ablehnung der Rückstellung des Genehmigungsverfahrens für zwei geplante Windräder in Hullern ist eine doppelte Ohrfeige für die Politik der Stadt Haltern am See. Das Pikante daran, der Chef der Aufsichtsbehörde, Bodo Klimpel, stellt sich selber das Armutszeugnis aus!
Dafür kann sich aber leider niemand etwas kaufen, am allerwenigsten die Bürger*innen in Hullern, die nun befürchten müssen, dass das Dorf von Windrädern umzingelt wird. Das mehr als verhaltende Handeln des damaligen Bürgermeisters Bodo Klimpel und seiner Verwaltung rächt sich nun bitter!
Deutlich kritisiert der Ablehnungsbescheid des Kreises die Untätigkeit der Stadt Haltern am See: seit 2017 (!!!) gibt es auf Initiative der SPD-Fraktion den einstimmigen Ratsbeschluss zur Einrichtung von Windvorrangzonen — Nachfragen und Drängen zur Umsetzung durch unsere Fraktion wurden stets weggelächelt — „keine Gefahr in Verzug“, „keine neuen Anträge“ so die Antworten.
Unsere Fraktion hat immer ihr JA zur Windkraft betont, aber eben mit der Einschränkung, dass die Stadt Haltern am See durch die Ausweisung von Windvorrangzonen die Handlungshoheit erhalten sollte. Im Gegensatz zum Status quo, in dem der Kreis Recklinghausen Genehmigungsbehörde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist. Die Ausweisung von Windvorrangzonen ermöglicht der Stadt die Bestimmung von Flächen, die für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet sind. Diese Flächen müssen gemessen zur Stadtfläche erneuerbaren Energieträgern substantiell Raum geben. Der Kreis Recklinghausen als Aufsichtsbehörde stellt nun fest, dass nicht anzunehmen sei, dass die Stadt Haltern am See nunmehr die Ausweisung der Konzentrationszonen innerhalb des Rückstellungzeitraumes (max. 1 Jahr) schaffe. Die Argumentation ist angesichts der letzten untätigen 3,5 Jahre kaum von der Hand zu weisen.
Auch die fadenscheinige Ausweisung eines neuen Baugebietes hilft der Stadt nun nichts mehr. Zu offenkundig hat man diesen Plan nicht ausreichend ernsthaft verfolgt, um jetzt die Errichtung der Windkraftanlagen per Rückstellung zu verschieben bzw. zu verhindern. Vor allem, so der Kreis, weil die Stadt Haltern am See, sich in einer widersprüchlichen Argumentation befinde. Die Entwicklung des Baugebietes Buttstraße hätte auch deutlich schneller vorangebracht werden müssen, um eine stärkere Prüfung der WEA auszulösen.
Letztlich muss jedoch auch die Entscheidung des Kreises auf den Prüfstand: die rechtsgültigen Vorbescheide für die Errichtung von vier WEA im Bereich Hullern beziehen sich auf völlig anders konzipierte Anlagen — sowohl in der Höhe, Rotorauslegung als auch in der verwendeten Technik. Ob die Übertragung des Rechtsanspruches, die aus den Vorbescheiden hergeleitet wird, so einfach möglich ist, darf bezweifelt werden. Die angedachte juristische Überprüfung des Ablehnungsbescheides findet daher unsere Zustimmung.
Wir erwarten, dass die Stadt Haltern am See mit dem neuen Bürgermeister Stegemann die richtigen Lehren zieht und Ratsbeschlüsse zügig umsetzt. Könnt ja sein, dass der neue Landrat und alte Bürgermeister Klimpel es sonst beanstandet.…
Haltern am See, 09.02.2021