Mit diesem Antrag fordert die SPD-Fraktion Transparenz in der Vergabepraxis. Bisher kommt die Stadt Haltern am See ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach!!!
Hier der Antragstext im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Klimpel,
die SPD-Fraktion beantragt, gemäß der VOB/A § 19 Abs. 5 sowie § 20 Abs. 3 entsprechende Auftragsvergaben auf der website der Stadt Haltern zu veröffentlichen. Für VOL-Vergaben gilt entsprechendes.
Zum Hintergrund:
Seit Inkrafttreten der aktuellen VOB; VOL im Jahre 2010 sind öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, Informationen zu vergebenen Aufträgen ab einem bestimmten Schwellenwert (beschränkte Vergaben ab 25.000 €, freihändige ab 15.000 € Auftragswert) zu veröffentlichen!
Dies kann gemäß der Verordnung z.B. über die eigene Internetplattform erfolgen, welches auch in entsprechenden Kommentierungen (Ingstau Korbion VOB-Kommentar; Herausgeber Vygen/Kratzenberg, 17. Auflage, Werner Verlag) empfohlen wird.
Bei einem kurzen Blick ins Internet wird man feststellen, dass andere öffentliche Auftraggeber wie z.B. die Städte Recklinghausen, Dorsten, Dülmen, Herten, Gladbeck, Lüdinghausen, der RVR, das LANUV uvm. dies auch seit langem so praktizieren. Die Veröffentlichung der Details muss dabei nicht unbedingt auf der eigenen Homepage sein. Die Stadt Marl nutzt hierzu die Vergabeplattform des Landes NRW (www.vergabe.nrw.de) und verweist selbst nur mit einem Link dorthin.
Diese Veröffentlichungen sind Pflicht! Eine reine Bekanntgabe in einem lokalem Amtsblatt oder Presse wird nicht grundsätzlich ausgeschlossen, ist nur gemäß sämtlichen Kommentierungen sicher nicht mehr zeitgemäß und darüber hinaus auch teurer.
Mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorschrift schafft die Stadt Haltern am See Transparenz.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Pliete Markus Heier
Fraktionsvorsitzende Ratsmitglied