Die SPD-Fraktion beantragt die Vorstellung des Rechtsgutachtens bezüglich einer möglichen Klage zur Ansiedlung einer Maßregelvollzugsklinik in Haltern am See in der nächsten Ratssitzung (18.06.2016).
Hier der Antrag im Wortlaut:
Gutachten „Die Forensik in Haltern am See – Rechtsschutzfragen“
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Thomas Tyczewski
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Klimpel,
die SPD-Fraktion beantragt die Vorstellung des Gutachtens „Die Forensik in Haltern am See- Rechtsschutzfragen“ durch Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Thomas Tyczewski in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Haltern am See. Das Gutachten ist datiert vom 12. Februar 2015.
Begründung
Die Gemeindeordnung des Landes NRW legt in § 55 Abs. 1 folgendes fest: „Der Rat ist durch den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu unterrichten. Der Bürgermeister ist verpflichtet, einem Ratsmitglied auf Verlangen Auskunft zu erteilen oder zu einem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen. …“
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hatte im Oktober 2012 die Errichtung einer Maßregelvollzugsklinik für den Standort der Fläche AV 9 in Haltern-Lippramsdorf entschieden. Im darauf folgenden Jahr ist nach Einreichung alternativer Vorschläge und eingehender Prüfung durch das Ministerium der vorgenannte Standort gegen den Standort der Schachtanlage Haltern 1/2 an der Stadtgrenze zu Marl geändert worden.
Auf Veranlassung der Stadt Haltern am See ist die Kanzlei Wolter und Hoppenberg, Rechtsanwälte – Partnerschaft mbH mit Prüfung der Rechtsschutzfragen beauftragt worden.
Da die Ansiedlung einer Maßregelvollzugsklinik für die Bürgerinnen und Bürger, für den Rat und auch die Verwaltung von großer Bedeutung sein wird, ist für das weitere Vorgehen die umfassende Unterrichtung des Rates unerlässlich.Rechtsgutachten Forensik