An dieser Stelle veröffentlichen wir eine Pressemitteilung unseres Bundestagsabgeordneten Michael Groß, der sich für die Beteiligung des Trinkwasserversorgers Gelsenwasser AG beim Genehmigungsverfahren für Gasaufsuchungsbohrungen einsetzt. Wir danken Michael für sein Engagement und unterstützen seine Forderungen!
Zur Erlaubniserteilung für Aufsuchungsbohrungen im Bereich Halterns durch die Bezirksregierung Arnsberg nimmt Michael Groß, MdB, Stellung: „Die Erteilung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg trifft auf mein völliges Unverständnis. Nicht nur, dass der Trinkwasserversorger der Region, Gelsenwasser AG, nicht beteiligt worden ist, auch dass die Stellungnahme der Stadt Haltern am See mit einem konkreten Handlungsvorschlag nicht berücksichtigt worden ist, ist für mich nicht nachvollziehbar.“
Seit Beginn des letzten Jahrhunderts ist Haltern größter Trinkwasserversorger der Region. Das Wasserwerk versorgt rund 1 Millionen Menschen mit Trinkwasser. Die Kapazität beträgt etwa 125 Millionen m³ pro Jahr. Ganz aktuell wurde ein Stadtteil in Castrop-Rauxel zusätzlich an das Trinkwassernetz angeschlossen. Im Februar hatte die Bezirksregierung Arnsberg der PVG GmbH die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Feld „HalternGas Nord“ erteilt. Am Verfahren zur Genehmigungserteilung ist die Gelsenwasser AG nicht beteiligt worden. Auch die Stadt Haltern am See hatte in ihrer Stellungnahme auf die Beteiligung Gelsenwassers hingewiesen sowie empfohlen, das Antragsverfahren im Hinblick auf den noch nicht verabschiedeten Landesentwicklungsplan ruhen zu lassen. Es wird erwartet, dass deutliche Aussagen zur Klärung wasserrechtlicher Belange durch den neuen Landesentwicklungsplan hinsichtlich Gasaufsuchung geregelt werden.
„Eine Gefährdung der Trinkwasservorkommen muss ausgeschlossen werden. Dazu nötig sind transparente Prozesse, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen. Ich werde mich im Bundestag dafür einsetzen, dass es in diesem Sinne zu einer zügigen Regelung innerhalb des Bergrechts kommt“, erklärt Michael Groß abschließend.