Anne Feldmann, stv. Vorsitzende des Ausschusses für Generationen und Soziales, hat sich gemeinsam mit der Fraktionsvorsitzenden Beate Pliete mit einem Fragenkatalog zu den Auswirkungen des Bundesintegrationsgesetzes, welches im Juli vom Bundestag verabschiedet worden ist, an die Stadtverwaltung gewandt.
Hier der Antrag im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Klimpel,
der Deutsche Bundestag verabschiedete im Juli das Bundesintegrationsgesetz, das die Grundlage der zukünftigen Integrationspolitik darstellt. Dieses Gesetz beinhaltet Zielrichtungen für die Integrationsaufgaben in vielen Lebensbereichen. Das gibt der Integration einen Rahmen, den wir dann vor Ort aus in den Kommunen konkret gestalten und ausüben sollen.
Im Bereich der Kindertagesstätten ist dabei angedacht, die Förderung der sprachlichen Kompetenzen in der deutschen Sprache von Kindern der Zugewanderten auszubauen.
Im Bereich der Ausbildung werden neue Regelungen geschaffen, die es jungen AsylbewerberInnen ermöglichen soll, ihre Aufenthaltssituation bei einem bestehenden Ausbildungsvertrag zu sichern.
Das Gesetz enthält auch Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration – von Sprach- und Integrationskursen, an die Maßnahmen mit Zielrichtung Sprache/Beruf angeschlossen werden, bis hin zu den Arbeitsgelegenheiten für AsylbewerberInnen, die es den Menschen ermöglichen, im beruflichen Leben schneller Fuß zu fassen.
Programme zur Förderung des Miteinanders – z.B. Lotsen- bzw. Patenschaftsprojekte – werden im Gesetz explizit als besonders erfolgversprechend erwähnt.Im Bereich Gesundheit und Soziales wird die Frage der Kosten für die Dolmetscher angesprochen.
In diesem Zusammenhang stellt die SPD-Fraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag. Die Verwaltung berichtet über die aktuellen Änderungen, die sich aus dem Bundesintegrationsgesetz ergeben. Dabei wird auf folgende Bereiche besonderer Fokus gelegt:
- Ist das Angebot der Integrationskurse in der Stadt Haltern am See ausreichend?
- Welche Modelle zur Vermittlung der Sprache verknüpft mit Arbeit haben sich bis jetzt bewährt und können unter den neuen Voraussetzungen ausgeweitet werden?
- Ergibt sich aus dem Gesetz eine neue Möglichkeit die Dolmetscherkosten im Sozial- und Gesundheitsbereich zu erstatten?
- Bietet das Gesetz der Stadt Haltern am See die Möglichkeit, einen Integrationslotsen einzustellen?
- Sind neue Projekte zur Arbeitsmarktintegration — ggf. in Zusammenarbeit mit der Caritas — geplant?
Mit freundlichen Grüßen