Aus­wir­kun­gen des Bundesintegrationsgesetzes

Annegret-Feldmann-2014-neuAnne Feld­mann, stv. Vor­sit­zen­de des Aus­schus­ses für Genera­tio­nen und Sozia­les, hat sich gemein­sam mit der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Bea­te Plie­te mit einem Fra­gen­ka­ta­log zu den Aus­wir­kun­gen des Bun­des­in­te­gra­ti­ons­ge­set­zes, wel­ches im Juli vom Bun­des­tag ver­ab­schie­det wor­den ist, an die Stadt­ver­wal­tung gewandt.

Hier der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehr­ter Herr Bür­ger­meis­ter Klimpel,

der Deut­sche Bun­des­tag ver­ab­schie­de­te im Juli das Bun­des­in­te­gra­ti­ons­ge­setz, das die Grund­la­ge der zukünf­ti­gen Inte­gra­ti­ons­po­li­tik dar­stellt. Die­ses Gesetz beinhal­tet Ziel­rich­tun­gen für die Inte­gra­ti­ons­auf­ga­ben in vie­len Lebens­be­rei­chen. Das gibt der Inte­gra­ti­on einen Rah­men, den wir dann vor Ort aus in den Kom­mu­nen kon­kret gestal­ten und aus­üben sollen.

Im Bereich der Kin­der­ta­ges­stät­ten ist dabei ange­dacht, die För­de­rung der sprach­li­chen Kom­pe­ten­zen in der deut­schen Spra­che von Kin­dern der Zuge­wan­der­ten auszubauen.

Im Bereich der Aus­bil­dung wer­den neue Rege­lun­gen geschaf­fen, die es jun­gen Asyl­be­wer­be­rIn­nen ermög­li­chen soll, ihre Auf­ent­halts­si­tua­ti­on bei einem bestehen­den Aus­bil­dungs­ver­trag zu sichern.

Das Gesetz ent­hält auch Maß­nah­men zur Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on – von Sprach- und Inte­gra­ti­ons­kur­sen, an die Maß­nah­men mit Ziel­rich­tung Sprache/Beruf ange­schlos­sen wer­den, bis hin zu den Arbeits­ge­le­gen­hei­ten für Asyl­be­wer­be­rIn­nen, die es den Men­schen ermög­li­chen, im beruf­li­chen Leben schnel­ler Fuß zu fassen.

Pro­gram­me zur För­de­rung des Mit­ein­an­ders – z.B. Lot­sen- bzw. Paten­schafts­pro­jek­te – wer­den im Gesetz expli­zit als beson­ders erfolg­ver­spre­chend erwähnt.Im Bereich Gesund­heit und Sozia­les wird die Fra­ge der Kos­ten für die Dol­met­scher angesprochen.

In die­sem Zusam­men­hang stellt die SPD-Frak­ti­on zur Behand­lung im zustän­di­gen Aus­schuss fol­gen­den Antrag. Die Ver­wal­tung berich­tet über die aktu­el­len Ände­run­gen, die sich aus dem Bun­des­in­te­gra­ti­ons­ge­setz erge­ben. Dabei wird auf fol­gen­de Berei­che beson­de­rer Fokus gelegt:

  •  Ist das Ange­bot der Inte­gra­ti­ons­kur­se in der Stadt Hal­tern am See ausreichend?
  •  Wel­che Model­le zur Ver­mitt­lung der Spra­che ver­knüpft mit Arbeit haben sich bis jetzt bewährt und kön­nen unter den neu­en Vor­aus­set­zun­gen aus­ge­wei­tet werden?
  • Ergibt sich aus dem Gesetz eine neue Mög­lich­keit die Dol­metscher­kos­ten im Sozi­al- und Gesund­heits­be­reich zu erstatten?
  • Bie­tet das Gesetz der Stadt Hal­tern am See die Mög­lich­keit, einen Inte­gra­ti­ons­lot­sen einzustellen?
  • Sind neue Pro­jek­te zur Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on — ggf. in Zusam­men­ar­beit mit der Cari­tas — geplant?

Mit freund­li­chen Grüßen

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