Zur aktuellen OGS-Diskussion hat die SPD-Fraktion einen Antrag an den Rat der Stadt formuliert. “Die BürgerInnen brauchen Antworten wie es demnächst in der OGS weitergehen soll und sie brauchen bestimmt kein Parteiengeplänkel ala CDU”, so Vorsitzende Beate Pliete, “Wir wollen, dass die Kinder ein gutes und tragfähiges, flexibles Betreuungsangebot bekommen. Daher werden wir uns für die Verwendung der Gelder des Bundes, die die Kommunen entlasten sollen, für ein familienfreundliches Haltern einsetzen.” Das Land bietet neben der Förderung der OGS weitere Förderungen für flexible Betreuungsangebote an. Hier braucht die Stadt ein Konzept!
Wir veröffentlichen an dieser Stelle den Antrag der SPD im Wortlaut:
ANTRAG „Außerunterrichtliche Angebote im Primarbereich“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Klimpel,
laut Informationen der Presse (Halterner Zeitung) wird die Gemeindeprüfanstalt in den kommenden Monaten die Einhaltung der Bestimmungen des Erlasses zum Besuch der Offenen Ganztagsschule bei Inanspruchnahme der Landesförderung prüfen. In der Halterner Zeitung war auch zu lesen, dass demzufolge eine nur teilweise Inanspruchnahme des OGS-Angebotes nicht mehr möglich sei. Schulamtsleiter Ludger Muck bezeichnet diese Vorgehensweise als „alternativlos“. Bereits jetzt, kurz nach der Veröffentlichung in der Halterner Zeitung, wird deutlich, dass der Bedarf an Teilzeitangeboten vergleichbar mit denen der OGS in Haltern am See groß ist.
Nach Prüfung des Erlasses des Schulministeriums vom 01.06.2015 BASS 12–63 Nr. 2 Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S. 85) weisen wir auf die in Absatz 1.2 weitere und zusätzliche Fördermöglichkeit hin, die ausdrücklich keine ständige Teilnahme an den Angeboten dieser Betreuungsangebote verlangt.
Zitat aus dem o.g. Erlass: „Zu den außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten (§ 9 Absatz 2 SchulG) gehören im Primarbereich die „Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“ und „Silentien“, in der Sekundarstufe I die „pädagogische Übermittagbetreuung und weitere Ganztags- und Betreuungsangebote“. An diesen Angeboten nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Schule teil. Eine regelmäßige und tägliche Teilnahme ist nicht erforderlich.“
Für die SPD-Fraktion ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Element familienfreundlicher Politik. Viele Mütter und Väter wollen sich heute berufliche wie familiäre Aufgaben partnerschaftlich teilen. Dazu gehören auch flexible Betreuungsangebote in öffentlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätten/Kindergärten und Schulen. Finanzschwache Kommunen sind dabei besonders, jedoch nicht ausschließlich, auf die Förderung durch Land und Bund angewiesen. Es ist uns wichtig, an dieser Stelle auch darauf hinzuweisen, dass die SPD Haltern am See mit Hilfe des Landtagsabgeordneten Hans-Peter Müller (SPD), die Landesregierung NRW zur notwendigen Verbesserung in der Ausgestaltung der OGS auffordern wird.
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Haltern am See beantragt:
Die Stadt Haltern am See erarbeitet für die Schulen im Primarbereich ein Konzept für Betreuungsangebote im Sinne von „Schule von acht bis eins“, „Dreizehn plus“ und „Silentien“. Die Möglichkeiten der Landesförderung werden geprüft und in Anspruch genommen. Darüber hinaus schlägt die SPD-Fraktion vor, die vom Bund ab 2017 ff. zur Verfügung gestellten Kompensationsmittel zur Entlastung der Kommunen für ein familienfreundliches Haltern am See vorrangig zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Pliete
Fraktionsvorsitzende