SPD-Fraktionsvorsitzende Beate Pliete ist sicher, die Stadt braucht die Ausweisung von Windvorrangzonen. Bereits in ihrer Haushaltsrede Anfang Dezember hatte Pliete angekündigt, dass die SPD in Kürze einen entsprechenden Antrag an den Rat der Stadt formulieren wird.
Hinsichtlich der Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen hat die Stadt Haltern am See 2016 vor dem Oberlandesgericht Münster eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen. Die städtische Planung wird als „Verhinderungsplanung“ angesehen und als Flächengemeinde sei es nicht ausreichend, nur den Energiebedarf der „eigenen“ Bevölkerung decken zu wollen. Die Stadt wurde bei der Erstellung der Planung von einem Sachverständigenbüro beraten. Bereits die erste Planung 2012 war beanstandet worden. Die nachgebesserte Planung und aus Sicht der Stadtverwaltung ausreichende Planung war beklagt worden. Schlecht beraten? Falsch beraten? Und das gleich 2Mal.
Doch wie gehen Bürgermeister Klimpel und die Stadtverwaltung mit dem Gerichtsurteil um? Ergibt man sich in sein Schicksal? Werden künftig auch Halterns Waldflächen Standorte für Windenergieanlagen? Lässt man den Kreis als Genehmigungsbehörde nun entscheiden, wo in Haltern am See Windenergieanlagen gebaut werden dürfen? Dazu sagen Beate Pliete und die SPD NEIN!
Die Energiewende ist politisch auf Bundesebene beschlossen. Dazu muss auch Haltern am See beitragen. Aber die SPD-Fraktion will auch die Instrumente, die den Rat der Stadt befähigen, hier sachgerechte Entscheidungen zu treffen. “Wir als gewählte VertreterInnen wollen nicht nur Zuschauer auf der Tribüne sein, denn gespielt wird immer noch auf’m Platz. Und der Platz darf hier nicht “Kreishaus” heißen!”, so Beate Pliete.
Auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit sieht es die SPD-Fraktion als sinnvoll an, sich von einem bisher nicht involviertem Sachverständigem bei der Ausweisung von Windvorrangzonen beraten zu lassen. Um einen Teil der dadurch entstehenden Kosten zu decken, schlägt die SPD-Fraktion vor, die Summe von rund 25.000 €, welche aus der Kostenausgleichsregelungs-Verordnung für durch das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen entstandene kommunale Belastungen, die der Stadt zugewiesen werden, zu verwenden.
“Nur mit der Ausweisung von Windvorrangzonen erhält die Stadt die operative Möglichkeit, auf weitere Standorte für Windenergieanlagen entscheidend Einfluss zu nehmen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht von uns als politischer Vertretung Verantwortung zu übernehmen!”, erklären Heinrich Wiengarten (Sprecher der SPD-Fraktion im Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss) und Fraktionsvorsitzende Beate Pliete.