Wenn eine Gemeinde Konzentrationszonen für die Windenergie im Flächennutzungsplan ausgewiesen hat, ist die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb dieser Flächen daher in der Regel unzulässig. Mit dem Planvorbehalt ist entsprechend eine Doppelfunktion verbunden, die zum einen dazu führt, dass die Windenergienutzung auf die dafür vorgesehen Flächen gelenkt wird und zum anderen der übrige Planungsraum für die Windenergienutzung in der Regel nicht mehr zur Verfügung steht.
Um in Haltern am See die Ausweisung von Konzentrationszonen räumlich steuern zu können, bedarf es eines gesamträumlichen schlüssigen Plankonzepts für Haltern am See. Der Rat der Stadt Haltern am See erhält dadurch die Möglichkeit, die Ansiedlung weiterer für das Stadtbild prägende Windenergieanlagen zu steuern. Die SPD-Fraktion hat im Dezember einen entsprechenden Antrag an den Rat gestellt. Mit Infoständen in Hullern, Lavesum und Lippramsdorf werden die Mitglieder der Fraktion für Zustimmung werben.