WOHNEN IST DIE SOZIALE FRAGE DER GEGENWART

Woh­nen ist für uns ein Grund­recht. Des­halb dür­fen Grund und Boden auch keine

Spe­ku­la­ti­ons­ob­jek­te sein! Neben frei­fi­nan­zier­tem Woh­nungs­bau benö­ti­gen wir in Zukunft mehr öffent­lich geför­der­ten Woh­nungs­bau in unse­rer Stadt.

 

Woh­nen kos­tet, Woh­nen belas­tet, Woh­nen verdrängt.

Alles ist hoch: die Zin­sen, die Bau­kos­ten, die Auf­la­gen, dabei gehört Woh­nen zu den exis­ten­zi­el­len Grund­be­dürf­nis­sen des Menschen.

Sor­gen­frei­es Woh­nen ist jedoch kei­ne Selbst­ver­ständ­lich­keit mehr: Aus unse­ren Gesprä­chen mit Woh­nungs­su­chen­den, Hauseigentümer*innen und Bauunternehmer*innen wis­sen wir um die Not­wen­dig­keit, bezahl­ba­ren und auch öffent­lich finan­zier­ten Wohn­raum vor­zu­hal­ten. Vie­le Men­schen, die Anspruch auf einen Wohn­be­rech­ti­gungs­schein hät­ten, nut­zen die­se Opti­on man­gels pas­sen­dem Wohn­raum­an­ge­bot in Hal­tern am See nicht, anstatt des­sen ver­las­sen sie Hal­tern und suchen Miet­raum in den Nachbarstädten.

 

Das führt in der Fol­ge zu Eng­päs­sen auf dem Arbeits­markt. Bereits heu­te kla­gen vie­le Unter­neh­men in unse­rer Stadt über den Fach­kräf­te­man­gel: bei­spiel­haft sei hier nur die Gas­tro­no­mie oder Gesund­heits­bran­che genannt. Inter­es­san­te Berufs­bil­der, die jedoch, wie wir alle wis­sen, zu den durch­schnitt­lich bezahl­ten Bran­chen gehö­ren. Mit einem Gehalt als Köchin oder Koch, als Alten­pfle­ge­hel­fe­rin oder ‑hel­fer muss man sich das Woh­nen in Hal­tern am See erst mal leis­ten können.

Das bedeu­tet am Ende das Aus für das lieb­ge­won­ne­ne Spei­se­lo­kal im Dorf oder den Auf­nah­me­stopp in der Alten­pfle­ge­ein­rich­tung, weil genau das Per­so­nal fehlt.

 

Wer in Hal­tern woh­nen möch­te, soll auch ange­mes­se­nen Wohn­raum finden.

Dafür steht die SPD Hal­tern am See!

 

Wir wol­len, dass Hal­tern am See

 

  • bei allen Neu­bau­vor­ha­ben eine Quo­te für öffent­lich geför­der­ten Wohn­raum von 30 Pro­zent einführt.

 

  • eine städ­ti­sche oder inter­kom­mu­na­le Woh­nungs­ge­sell­schaft bzw. Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft als Ziel städ­ti­schen Han­delns defi­niert wird.

 

  • eine akti­ve Boden­vor­rats­po­li­tik betreibt. Neben dem eige­nen Ankauf von Flä­chen soll bei der Ent­wick­lung von Bebau­ungs­flä­chen auch die Gemein­schaft profitieren.

 

  • eine maß­vol­le Innen­ver­dich­tung betreibt. Da eine Ent­wick­lung im Außen­be­reich nur bedingt mög­lich ist, muss eine Nach­ver­dich­tung des Innen­be­rei­ches erfol­gen. Nach­dem in den letz­ten Jah­ren vor allem Gebie­te mit Ein­fa­mi­li­en- und Dop­pel­häu­sern bebaut wur­den, hat sich mitt­ler­wei­le die Nach­fra­ge nach Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern mit Eigen­tums­woh­nun­gen bzw. Miet­woh­nun­gen deut­lich erhöht. Regeln­des Instru­ment sind Bebau­ungs­plä­ne bzw. der § 34 Bau­GB. Letz­te­rer regelt, dass ein Vor­ha­ben im Zusam­men­hang bebau­ter Orts­tei­le zuläs­sig ist, wenn es sich nach Art und Maß der bau­li­chen Nut­zung, der Bau­wei­se und der Grund­stücks­flä­che, die über­baut wer­den soll, in die Eigen­art der nähe­ren Umge­bung ein­fügt und die Erschlie­ßung gesi­chert ist.

 

  • die Mög­lich­kei­ten der Nach­ver­dich­tung ins­be­son­de­re für Sied­lungs­ge­bie­te aus den 30 er bis 60 er-Jah­ren des letz­ten Jahr­hun­derts prüft. Hier han­delt es sich häu­fig um soge­nann­te „Selbst­ver­sor­ger­grund­stü­cke“, was dem dama­li­gen Lebens­stil ent­sprach. Heu­ti­ge Lebens­wei­sen ent­spre­chen die­sem Bild in der Regel nicht mehr. Bei­spiels­wei­se durch: Grund­flä­chen­zahl ent­spre­chend der Ober­gren­ze der BauN­VO, Zwei­ge­schos­sig­keit durch Dach­ge­schoss­aus­bau, grö­ße­re über­bau­ba­re Flä­chen durch Anbau oder Rück­bau und grö­ße­re Neubebauung.

 

  • die Umwid­mung von Dau­er­wohn­raum in Wohn­raum für tou­ris­ti­sche Zwe­cke durch eine Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung einschränkt.

 

Das The­ma „Neue Wohn­for­men“ hat in den letz­ten Jah­ren zuneh­mend an Bedeu­tung gewon­nen, denn die Struk­tu­ren unse­rer Gesell­schaft ändern sich gra­vie­rend. Abseits der klas­si­schen Fami­li­en­struk­tu­ren ent­ste­hen ganz neue Wohn- und Lebens­ge­mein­schaf­ten mit ver­än­der­ten Wohn- und Lebensbedürfnissen.

 

Wir wol­len die­sen Bedürf­nis­sen Rech­nung tra­gen und den Woh­nungs­bau anpas­sen, indem wir:

 

  • neue Wohn­mo­del­le wie z. B. Mehr­ge­nera­tio­nen­woh­nen, Gemein­schafts­woh­nen, Bun­tes Woh­nen, tiny houses, mit einer opti­ma­len Mischung aus kom­mu­ni­ka­ti­ven Struk­tu­ren und umwelt­freund­li­chem Bau­en fördern.

 

  • im Rah­men der Bau­leit­pla­nung prü­fen, inwie­weit die Ent­ste­hung neu­er Wohn­for­men begüns­tigt wer­den kann und wel­che Bau­ge­bie­te sich für spe­zi­el­le Wohn­pro­jek­te anbieten.

 

  • in Zusam­men­ar­beit mit den Trä­gern der Wohl­fahrts­pfle­ge die Bera­tung für senio­ren­ge­rech­ten und bar­rie­re­frei­en Wohn­raum sicher­stel­len, um selbst­be­stimm­tes Leben im ver­trau­ten Wohn­vier­tel zu ermög­li­chen. Dies gilt glei­cher­ma­ßen auch für die in unse­rer Stadt leben­den Men­schen mit Behinderungen.

 

  • an alle über­ge­ord­ne­ten poli­ti­schen Ebe­nen appel­lie­ren, der Stadt Hal­tern am See die Mög­lich­kei­ten zu geben, wei­te­re Flä­chen zur Ent­wick­lung von Wohn­raum und Gewer­be zu beanspruchen.