WOHNEN IST DIE SOZIALE FRAGE DER GEGENWART
Wohnen ist für uns ein Grundrecht. Deshalb dürfen Grund und Boden auch keine
Spekulationsobjekte sein! Neben freifinanziertem Wohnungsbau benötigen wir in Zukunft mehr öffentlich geförderten Wohnungsbau in unserer Stadt.
Wohnen kostet, Wohnen belastet, Wohnen verdrängt.
Alles ist hoch: die Zinsen, die Baukosten, die Auflagen, dabei gehört Wohnen zu den existenziellen Grundbedürfnissen des Menschen.
Sorgenfreies Wohnen ist jedoch keine Selbstverständlichkeit mehr: Aus unseren Gesprächen mit Wohnungssuchenden, Hauseigentümer*innen und Bauunternehmer*innen wissen wir um die Notwendigkeit, bezahlbaren und auch öffentlich finanzierten Wohnraum vorzuhalten. Viele Menschen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hätten, nutzen diese Option mangels passendem Wohnraumangebot in Haltern am See nicht, anstatt dessen verlassen sie Haltern und suchen Mietraum in den Nachbarstädten.
Das führt in der Folge zu Engpässen auf dem Arbeitsmarkt. Bereits heute klagen viele Unternehmen in unserer Stadt über den Fachkräftemangel: beispielhaft sei hier nur die Gastronomie oder Gesundheitsbranche genannt. Interessante Berufsbilder, die jedoch, wie wir alle wissen, zu den durchschnittlich bezahlten Branchen gehören. Mit einem Gehalt als Köchin oder Koch, als Altenpflegehelferin oder ‑helfer muss man sich das Wohnen in Haltern am See erst mal leisten können.
Das bedeutet am Ende das Aus für das liebgewonnene Speiselokal im Dorf oder den Aufnahmestopp in der Altenpflegeeinrichtung, weil genau das Personal fehlt.
Wer in Haltern wohnen möchte, soll auch angemessenen Wohnraum finden.
Dafür steht die SPD Haltern am See!
Wir wollen, dass Haltern am See
- bei allen Neubauvorhaben eine Quote für öffentlich geförderten Wohnraum von 30 Prozent einführt.
- eine städtische oder interkommunale Wohnungsgesellschaft bzw. Wohnungsbaugesellschaft als Ziel städtischen Handelns definiert wird.
- eine aktive Bodenvorratspolitik betreibt. Neben dem eigenen Ankauf von Flächen soll bei der Entwicklung von Bebauungsflächen auch die Gemeinschaft profitieren.
- eine maßvolle Innenverdichtung betreibt. Da eine Entwicklung im Außenbereich nur bedingt möglich ist, muss eine Nachverdichtung des Innenbereiches erfolgen. Nachdem in den letzten Jahren vor allem Gebiete mit Einfamilien- und Doppelhäusern bebaut wurden, hat sich mittlerweile die Nachfrage nach Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen bzw. Mietwohnungen deutlich erhöht. Regelndes Instrument sind Bebauungspläne bzw. der § 34 BauGB. Letzterer regelt, dass ein Vorhaben im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
- die Möglichkeiten der Nachverdichtung insbesondere für Siedlungsgebiete aus den 30 er bis 60 er-Jahren des letzten Jahrhunderts prüft. Hier handelt es sich häufig um sogenannte „Selbstversorgergrundstücke“, was dem damaligen Lebensstil entsprach. Heutige Lebensweisen entsprechen diesem Bild in der Regel nicht mehr. Beispielsweise durch: Grundflächenzahl entsprechend der Obergrenze der BauNVO, Zweigeschossigkeit durch Dachgeschossausbau, größere überbaubare Flächen durch Anbau oder Rückbau und größere Neubebauung.
- die Umwidmung von Dauerwohnraum in Wohnraum für touristische Zwecke durch eine Zweckentfremdungssatzung einschränkt.
Das Thema „Neue Wohnformen“ hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, denn die Strukturen unserer Gesellschaft ändern sich gravierend. Abseits der klassischen Familienstrukturen entstehen ganz neue Wohn- und Lebensgemeinschaften mit veränderten Wohn- und Lebensbedürfnissen.
Wir wollen diesen Bedürfnissen Rechnung tragen und den Wohnungsbau anpassen, indem wir:
- neue Wohnmodelle wie z. B. Mehrgenerationenwohnen, Gemeinschaftswohnen, Buntes Wohnen, tiny houses, mit einer optimalen Mischung aus kommunikativen Strukturen und umweltfreundlichem Bauen fördern.
- im Rahmen der Bauleitplanung prüfen, inwieweit die Entstehung neuer Wohnformen begünstigt werden kann und welche Baugebiete sich für spezielle Wohnprojekte anbieten.
- in Zusammenarbeit mit den Trägern der Wohlfahrtspflege die Beratung für seniorengerechten und barrierefreien Wohnraum sicherstellen, um selbstbestimmtes Leben im vertrauten Wohnviertel zu ermöglichen. Dies gilt gleichermaßen auch für die in unserer Stadt lebenden Menschen mit Behinderungen.
- an alle übergeordneten politischen Ebenen appellieren, der Stadt Haltern am See die Möglichkeiten zu geben, weitere Flächen zur Entwicklung von Wohnraum und Gewerbe zu beanspruchen.