Die Rats­frak­tio­nen im Rat der Stadt Hal­tern am See, CDU, SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, FDP und WGH haben in einem gemein­sa­men Antrag for­mu­liert, dass auch künf­tig auf Beschluss des Rates soge­nann­te Bür­ger­rä­te als Betei­li­gungs­in­stru­ment in unse­rer Stadt durch­ge­führt wer­den sol­len. Dafür wer­den im Haus­halt Mit­tel bud­ge­tiert, die optio­nal zur Ver­fü­gung stehen.

Die Erfah­run­gen und Erkennt­nis­se aus der Durch­füh­rung des Bür­ger­ra­tes 2025 die­nen als Grund­la­ge für die Durch­füh­rung wei­te­rer Bür­ger­rä­te. Die Ergeb­nis­se des jeweils durch­ge­führ­ten Bür­ger­ra­tes sind dem Stadt­rat vorzustellen. 

Da Bür­ger­rat-Mit­glie­der nicht gewählt wer­den und somit kein Man­dat aus der Bevöl­ke­rung haben, sind deren Emp­feh­lun­gen for­mal unver­bind­lich. Nichts­des­to­trotz wer­den die Emp­feh­lun­gen sol­cher Los­ver­samm­lun­gen nicht sel­ten bei poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen von Par­la­men­ten und Gemein­de­rä­ten berück­sich­tigt. Die viel­fäl­ti­ge, weil zufäl­li­ge Zusam­men­set­zung eines Bür­ger­ra­tes ist die Stär­ke eines Bür­ger­ra­tes. Damit wird allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern die Mög­lich­keit gege­ben, über Bür­ger­rat-Emp­feh­lun­gen in einem Volks- oder Bür­ger­ent­scheid abzustimmen.

Am 3. Juli wird der Stadt­rat über den Antrag entscheiden.