SPD-Fraktion beantragt Aussetzung der Gebühren von gesetzlich Versicherten
Bürgerinnen und Bürger nicht belasten, wenn bessere Lösung in Sicht! Die SPD-Fraktion beantragt, die Aussetzung der Änderung der Kostenübernahme bei Rettungsdiensteinsätzen ab 01.01.2026, die in der Berichtsvorlage 25/175 (Stadt Haltern am See, Ratsinfo) vorgestellt wurde.
Hintergrund
In der Berichtsvorlage 25/175 stellte die Stadt Haltern am See dem Haupt- und Finanzausschuss die Notwendigkeit der Änderung der Kostenübernahmeregelung vor. Demnach sollen alle gesetzlich Versicherten ab dem 01. Januar 2026 einen Gebührenbescheid für den Rettungstransport erhalten. Mehrere Hundert-Euro-Beträge sind möglich. Hintergrund war das Nichtzustandekommen einer Einigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Fraktionsübergreifend wurde die Neuregelung deutlich kritisiert. Der durch die hiesige Verwaltung gegebene Hinweis auf die Kreisangehörigkeit und die damit verbundene kreiseinheitliche Regelung wird aktuell z. B. in der Stadt Recklinghausen durch einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 15.12.2025 zur Prüfung einer Härtefallregelung konterkariert.
In einer Presseberichterstattung vom 17.12.2025 wird berichtet, dass die Stadt Essen mit Ratsbeschluss vom selben Tage zunächst auf die Erhebung von Gebühren von gesetzlichen Versicherten verzichtet. Zwar bleibe der Anspruch bestehen, jedoch sei man dort optimistisch zeitnah zu einer einvernehmlichen Lösung mit den Krankenkassen zu kommen. Außerdem wird von Seiten des NRW-Gesundheitsministers K.-J. Laumann eine NRW-Lösung bis Ostern avisiert.
Aus den vorgenannten Gründen halten wir es auch aus Effizienz-Gründen für sinnvoll, die Gebührenerhebung von gesetzlich Versicherten zunächst auszusetzen.