SPD-Frak­ti­on bean­tragt Aus­set­zung der Gebüh­ren von gesetz­lich Versicherten

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger nicht belas­ten, wenn bes­se­re Lösung in Sicht! Die SPD-Frak­ti­on bean­tragt, die Aus­set­zung der Ände­rung der Kos­ten­über­nah­me bei Ret­tungs­dien­st­ein­sät­zen ab 01.01.2026, die in der Berichts­vor­la­ge 25/175 (Stadt Hal­tern am See, Rats­in­fo) vor­ge­stellt wur­de.
Hin­ter­grund
In der Berichts­vor­la­ge 25/175 stell­te die Stadt Hal­tern am See dem Haupt- und Finanz­aus­schuss die Not­wen­dig­keit der Ände­rung der Kos­ten­über­nah­me­re­ge­lung vor. Dem­nach sol­len alle gesetz­lich Ver­si­cher­ten ab dem 01. Janu­ar 2026 einen Gebüh­ren­be­scheid für den Ret­tungs­trans­port erhal­ten. Meh­re­re Hun­dert-Euro-Beträ­ge sind mög­lich. Hin­ter­grund war das Nicht­zu­stan­de­kom­men einer Eini­gung mit den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen. Frak­ti­ons­über­grei­fend wur­de die Neu­re­ge­lung deut­lich kri­ti­siert. Der durch die hie­si­ge Ver­wal­tung gege­be­ne Hin­weis auf die Kreis­an­ge­hö­rig­keit und die damit ver­bun­de­ne kreis­ein­heit­li­che Rege­lung wird aktu­ell z. B. in der Stadt Reck­ling­hau­sen durch einen gemein­sa­men Antrag der Frak­tio­nen von CDU und SPD vom 15.12.2025 zur Prü­fung einer Här­te­fall­re­ge­lung konterkariert. 

In einer Pres­se­be­richt­erstat­tung vom 17.12.2025 wird berich­tet, dass die Stadt Essen mit Rats­be­schluss vom sel­ben Tage zunächst auf die Erhe­bung von Gebüh­ren von gesetz­li­chen Ver­si­cher­ten ver­zich­tet. Zwar blei­be der Anspruch bestehen, jedoch sei man dort opti­mis­tisch zeit­nah zu einer ein­ver­nehm­li­chen Lösung mit den Kran­ken­kas­sen zu kom­men. Außer­dem wird von Sei­ten des NRW-Gesund­heits­mi­nis­ters K.-J. Lau­mann eine NRW-Lösung bis Ostern avisiert.

Aus den vor­ge­nann­ten Grün­den hal­ten wir es auch aus Effi­zi­enz-Grün­den für sinn­voll, die Gebüh­ren­er­he­bung von gesetz­lich Ver­si­cher­ten zunächst auszusetzen.